Bayerische Bezirke
Bayerische Bezirke
Einleitung
Die sieben Bayerischen Bezirke (siehe LINKS) sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Art. 82 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).
Sie sind vor allem zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie für die Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen nach §§ 61 ff SGB XII.
Sie sind vor allem zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie für die Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen nach §§ 61 ff SGB XII.
Die Bayerischen Bezirke finanzieren bzw. erstatten die Kosten für den Einsatz eine*r Gebärdensprachdolmetscher*in unter bestimmten Voraussetzungen in den Bereichen:
- Studium
- Kommunikation zwischen gehörlosen Eltern und Schule. Näheres siehe unter den Schlagworten Eltern und Schule gehörlose Kinder und Eltern und Schule hörende Kinder.
- Kommunikation zwischen gehörlosen Eltern und Hort.
- Kommunikation zwischen gehörlosen Eltern und Kindergarten. Näheres siehe unter den Schlagworten Kindergarten gehörlose Kinder und Kindergarten hörende Kinder.
- Kommunikation mit den Bezirken im Verwaltungsverfahren siehe unter Bayerische Ämter und Behörden