Hort
Hort (gehörlose Eltern von gehörlosen bzw. hörenden Kindern)
Einleitung
Wenn gehörlose Eltern mit dem Hort (= Nachmittagsbetreuung für Schulkinder) ihrer Kinder kommunizieren müssen, können sie die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in beantragen.
In den verschiedenen bayerischen Bezirken gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, die wie folgt gehandhabt werden können:
In den verschiedenen bayerischen Bezirken gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, die wie folgt gehandhabt werden können:
- Wenn der Hort direkt an die Schule des Kindes angegliedert ist, gelten in manchen Bezirken die Regelungen, wie sie in Eltern und Schule gehörlose Kinder bzw. Eltern und Schule hörende Kinder beschrieben sind. (Siehe unter den entsprechenden Schlagworten.)
- In anderen Bezirken und in den Fällen, in denen der Hort nicht zur Schule gehört, gelten die Regelungen, wie sie in Kindergarten gehörlose Kinder bzw. Kindergarten hörende Kinder beschrieben sind. (Siehe unter den entsprechenden Schlagworten.)
- In Fällen, in denen das Jugendamt mitwirkt, ist die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in über das Jugendamt als Sozialleistungsträger möglich, z. B. bei Hilfeplangesprächen (siehe unter Kinder und Jugendhilfe).