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Hort

Hort (gehörlose Eltern von gehörlosen bzw. hörenden Kindern)

Wenn gehörlose Eltern mit dem Hort (= Nachmittagsbetreuung für Schulkinder) ihrer Kinder kommunizieren müssen, können sie die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in beantragen.

In den verschiedenen bayerischen Bezirken gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, die wie folgt gehandhabt werden können:
  • In Fällen, in denen das Jugendamt mitwirkt, ist die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in über das Jugendamt als Sozialleistungsträger möglich, z. B. bei Hilfeplangesprächen (siehe unter Kinder und Jugendhilfe).

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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Rechtliches