Hort (gehörlose Eltern von gehörlosen bzw. hörenden Kindern)
Einleitung
Wenn gehörlose Eltern mit dem Hort (= Nachmittagsbetreuung für Schulkinder) ihrer Kinder kommunizieren müssen, können sie die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in beantragen.
In den verschiedenen bayerischen Bezirken gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, die wie folgt gehandhabt werden können:
- In Fällen, in denen das Jugendamt mitwirkt, ist die Finanzierung eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in über das Jugendamt als Sozialleistungsträger möglich, z. B. bei Hilfeplangesprächen (siehe unter Kinder und Jugendhilfe).