Informationen über und für Gebärdensprachdolmetscher*innen
Gebärdensprachdolmetschen - die Situation in Bayern
Trotz der hohen Anforderungen, die mit diesem Beruf verbunden sind, existierte bis 2002 in Bayern keine Ausbildung zum*zur Gebärdensprachdolmetscher*in. Die Dolmetscher*innen, die bis dahin in den Vermittlungsstellen geführt wurden, hatten eine vom Landesverband Bayern der Gehörlosen ausgerichtete Zulassungsprüfung abgelegt. Diese beinhaltete jedoch keine Ausbildung.
Aus dieser Situation und der stetig steigenden Nachfrage nach Gebärdensprachdolmetscher*innen - nicht zuletzt auf Grund gesetzlicher Änderungen - ergab sich ein zwingender Ausbildungsbedarf. Deshalb gab es von 2002 bis 2015 am GIB eine berufsbegleitende Ausbildung, die auf die Staatliche Prüfung vorbereitet. Seit Wintersemester 2015 gibt es in Bayern an der Hochschule Landshut die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetschen zu studieren.
Neben der Ausbildung ist es wichtig, die bereits in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher*innen ständig weiterzubilden. Hierfür schaffen wir Fortbildungsangebote.
Fortbildungspflicht für Gebärdensprachdolmetscher*innen
Alle beim GIB aufgeführten Dolmetscher*innen sind geprüfte Dolmetscher*innen, die regelmäßig der Fortbildungspflicht nachkommen und innerhalb von 2 Jahren durch die Teilnahme an Fortbildungen mindestens 40 Fortbildungspunkte vorweisen können. Eine Liste aller vom GIB anerkannten Dolmetscher*innen, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, finden Sie auf unserer Homepage unter Dolmetscher*innen.
Weitere Informationen zur Fortbildungspflicht für Gebärdensprachdolmetscher*innen in Bayern erhalten Sie beim BGSD e.V. Bayern.
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher*innen
2004 wurde am GIB erstmals die Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher*innen nach neuer Fassung der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen (GDPO) durchgeführt. Die Staatliche Prüfung wird am GIB weiterhin regelmäßig - in der Regel jährlich - angeboten.