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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des GIB-BLWG

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des GIB-BLWG - Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung - gelten für alle Anmeldungen zu den Kursen und Veranstaltungen des GIB-BLWG.

Anmeldung

  • Berechtigte
    Teilnehmende an Veranstaltungen des GIB-BLWG müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren können in Ausnahmefällen zugelassen werden.
  • Art der Anmeldung
    Eine Anmeldung für die Veranstaltungen des GIB-BLWG ist online möglich auf der Homepage www.giby.de
  • Übergangsregelung
    Bis zur vollständigen Umstellung auf das online-Buchungssystem werden auch Anmeldungen per Post, Fax oder E-Mail (PDF-Datei) akzeptiert. Hierfür ist das vom GIB-BLWG zur Verfügung gestellte Anmeldeformular zu verwenden.

Zustandekommen des Vertrages

  • Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande mit Annahme der Anmeldung durch das GIB-BLWG.
  • Kurzfristige Änderungen (z.B. Verlegung des Veranstaltungsortes, Umstellung auf online-Unterricht, Änderung der Kursleitung usw.) sind in Einzelfällen möglich.

Entstehen der Entgeltschuld und Zahlungsmodalitäten

Für die Kurse und Veranstaltungen des GIB-BLWG werden Teilnahmegebühren erhoben. Das jeweilige Entgelt ist aus der Kursbeschreibung ersichtlich. Das Entgelt wird fällig, wenn das GIB-BLWG die Teilnahme zusagt. Es erfolgt mittels Rechnung eine Aufforderung zur Begleichung der Gebühr.

Teilnahmeberechtigung und Nutzungsrechte

  • Regelung für online-Seminare
    Im Falle von online oder hybriden Seminaren dürfen die teilnehmenden Personen dritten Personen keine Teilnahme an den Kursen und Veranstaltung ermöglichen.
    Den Teilnehmenden von Kursen und Veranstaltungen ist es untersagt, diese aufzuzeichnen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder über das Internet oder in jeder sonstigen Form in Bild oder Ton öffentlich zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Untertitelungen.
  • Weitergabe von Seminarunterlagen
    Übergebene Unterlagen (sowohl digital auch in Papierform) dürfen nur für den privaten Gebrauch benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte sowie die öffentliche Vorführung sind ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Schweigepflicht

Die Kursteilnehmenden verpflichten sich, über alle im Rahmen des Kurses zur Kenntnis gelangten oder anvertrauten personenbezogenen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Abschluss des jeweiligen Kurses weiter.

Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

  • Kursformate
    Angeboten werden in der Regel Präsenzkurse, im Ausnahmefall auch Onlinekurse sowie Kurse mit Online-Anteil. Das GIB-BLWG behält sich vor, das Veranstaltungsformat zu ändern. Über Änderungen des Kursformats (z.B. Präsenz, Online, Ausfall, Terminverschiebung) werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
  • Kursabsage
    Das GIB-BLWG behält sich vor, einen Kurs bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Das zu viel entrichtete Teilnahmeentgelt wird dann zurückerstattet.
  • Kündigung durch das GIB-BLWG
    Der Vertrag kann fristlos vom GIB-BLWG gekündigt werden, wenn
    - der*die Teilnehmende die Teilnahmegebühr nicht entrichtet,
    - grobe Verstöße gegen diesen Vertrag seitens des*der Kursteilnehmenden vorliegen,
    - die Erreichung des Kurszieles durch den*die Kursteilnehmende erkennbar nicht möglich ist.

Trotz Kündigung durch das GIB-BLWG ist die volle Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig.

Stornierungsregelungen

Es gelten die Stornobedingungen wie auf dem Anmeldeformular des jeweiligen Kurses angegeben. Sind keine Stornobedingungen aufgeführt, dann gelten folgende Stornoregelungen:

  • Eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars ohne Entgelt möglich.
  • Bei Absage bis 14 Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet.
  • Bei Absage 13 Tage vor Seminar oder später ist keine Erstattung mehr möglich.

Für die Einhaltung der Fristen und die Berechnung der anteiligen Entgelte ist der Eingang der Stornierung in Textform beim GIB-BLWG maßgebend.

Abschluss des Kurses

Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Kursteile.

Für eine Teilnahmebestätigung ist das Führen einer Teilnahmeliste erforderlich, in welcher der Besuch der Veranstaltungen dokumentiert wird.

Hausordnung

Alle Teilnehmenden haben sich in den Kursen und an den Kursorten so zu verhalten, dass der Kursbetrieb sowie die anderen Teilnehmenden und Nutzenden nicht gestört werden. Das Mitbringen von Tieren in die Kurse ist nur nach Zustimmung des GIB-BLWG möglich. Werben und Vertreiben von Handelswaren durch Teilnehmende ist nicht gestattet.

Das Hausrecht im Veranstaltungsbereich obliegt während der Veranstaltung dem GIB-BLWG. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wer gegen das Hausrecht bzw. den Anweisungen verstößt, kann von der Kursteilnahme auf Zeit ausgeschlossen werden. Bei besonders schweren Verstößen behält sich das GIB-BLWG vor, auch auf Dauer ein Hausverbot und damit einen Kursausschluss auszusprechen. Der Entgeltanspruch wird durch den Ausschluss nicht berührt.

Ein besonders schwerer Verstoß, der einen Kursausschluss rechtfertigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen und Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Kurs- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber anderen Teilnehmenden oder Beschäftigten des GIB-BLWG,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen des GIB-BLWG für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmenden steht ein Widerrufsrecht wie folgt zu:

  • Widerrufsrecht
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem GIB-BLWG mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat das GIB-BLWG alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwendet das GIB-BLWG dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass mit der Leistung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie dem GIB-BLWG für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie dem GIB-BLWG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.

  • Verlust des Widerrufsrechts
    Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn das GIB-BLWG auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen hat und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen insoweit nicht.
  • Wirksamkeit
    Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Teilnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Teilnahmevertrages im Übrigen nicht.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Teilnahmevertrages aus anderen Gründen der §§ 305 - 310 BGB unwirksam, so wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien durch eine solche wirksame ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem möglichst nahekommt.

 

 

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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