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Selbständigkeit

Selbständigkeit

Für selbständig arbeitende Gehörlose und für Gehörlose, die eine beruflich selbständige Existenz anstreben, gibt es folgende Möglichkeiten zur Finanzierung eines notwendigen Dolmetscheinsatzes:
  • Selbständige Gehörlose können bei ihrem zuständigen Inklusionsamt die Erstattung von notwendigen Dolmetscheinsätzen als Arbeitsassistenz beantragen. Weitere Informationen siehe unter dem Schlagwort Arbeitsassistenz Selbständige.
  • Für die Neu-Aufnahme einer wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung einer Arbeitsassistenz möglich. Hierfür ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Gehörlose sollten die individuellen Möglichkeiten mit ihrem zuständigen Inklusionsamt abklären.
  • Bei Arbeitslosigkeit können Gehörlose bei der Agentur für Arbeit einen Gründerzuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beantragen. (Nähere Informationen siehe LINK.) Notwendige Dolmetschkosten im Zusammenhang mit der Antragstellung können in bestimmtem Umfang und nach Absprache durch die Agentur für Arbeit übernommen werden (z. B. bei einer Beratung durch eine sogenannte Fachkundige Stelle). Gehörlose müssen dafür zunächst Kontakt mit ihrem zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit aufnehmen und die Fördermöglichkeiten abklären.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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