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Arbeitsassistenz (Selbständige)

Arbeitsassistenz (Selbständige)

Das Inklusionsamt kann notwendige Dolmetscheinsätze als Arbeitsassistenz von selbständigen Gehörlosen bezuschussen, um die wirtschaftlich selbständige Existenz des*der Gehörlosen zu sichern.
(§ 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)

Einsatzbereiche

Regelmäßige notwendige Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen können z.B. sein
  • Telefonate
  • Besprechungen
  • Gespräche mit Auftraggeber*innen

Voraussetzungen

  • Der*die Gehörlose muss seine*ihre Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
  • Der*die Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine*ihre selbständige Tätigkeit decken.
  • Die persönliche Assistenz durch eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in muss zur Sicherung der Selbständigkeit notwendig sein.
  • Die Unterstützung durch den*die Gebärdensprachdolmetscher*in muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
  • Der*die Gehörlose muss den Kernbereich seiner*ihrer Aufgaben selbständig leisten können.
§ 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein)

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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Rechtliches