Arbeitsassistenz (Selbständige)
Arbeitsassistenz (Selbständige)
Einleitung
Das Inklusionsamt kann notwendige Dolmetscheinsätze als Arbeitsassistenz von selbständigen Gehörlosen bezuschussen, um die wirtschaftlich selbständige Existenz des*der Gehörlosen zu sichern.
(§ 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)
(§ 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)
Einsatzbereiche
Regelmäßige notwendige Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen können z.B. sein
- Telefonate
- Besprechungen
- Gespräche mit Auftraggeber*innen
Voraussetzungen
- Der*die Gehörlose muss seine*ihre Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
- Der*die Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine*ihre selbständige Tätigkeit decken.
- Die persönliche Assistenz durch eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in muss zur Sicherung der Selbständigkeit notwendig sein.
- Die Unterstützung durch den*die Gebärdensprachdolmetscher*in muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
- Der*die Gehörlose muss den Kernbereich seiner*ihrer Aufgaben selbständig leisten können.
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein)