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Berufliche Rehabilitation (Rentenversicherung)

Berufliche Rehabilitation (Rentenversicherung)

Die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) soll helfen, trotz Erkrankung oder Behinderung
  • Arbeitnehmer*innen den Arbeitsplatz zu sichern,
  • Arbeitnehmer*innen wieder ins Berufsleben einzugliedern und
  • eine vorzeitige Verrentung zu verhindern.
Auch hier haben Gehörlose einen Anspruch auf den notwendigen Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.

(§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und §§ 6 und 57 SGB IX, § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX, § 34 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)

Einsatzbereiche

Ein Einsatz kann notwendig sein z. B. bei:
  • Maßnahmen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Wohnortnähe oder in Berufsförderungswerken
  • Vorbereitungslehrgängen

Voraussetzungen

Um Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu erhalten, müssen Gehörlose persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Ein notwendiger Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen wird von der Rentenversicherung finanziert, wenn eine berufliche Rehabilitation bewilligt wurde.

Detaillierte Auskünfte dazu erteilt die Rentenversicherung. Näheres zum Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in für ein Beratungsgespräch siehe unter Beratungsgespräche Rentenversicherung.

Ablauf

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen finden für Gehörlose in der Regel in speziellen Gehörloseneinrichtungen statt. Der*die Dolmetscher*in rechnet sein*ihr Honorar direkt mit der Einrichtung ab. Nur in Ausnahmefällen ist nach Absprache mit der Rentenversicherung eine Maßnahme der Beruflichen Rehabilitation in Einrichtungen für Hörende möglich.

Kostenträger

Rentenversicherung

Höhe der Kostenübernahme

Die Abrechnung erfolgt nach den Konditionen der Reha-Einrichtung für Gehörlose.

Wichtig

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für eine Berufliche Rehabilitation nicht die Rentenversicherung sondern ein anderer Kostenträger zuständig. (Weitere Informationen siehe unter Berufliche Rehabilitation allgemein.)

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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