Kuraufenthalt
Kuraufenthalt
Einleitung
Kuraufenthalte als
- medizinische Vorsorgeleistungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
- medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
Ablauf
Oben genannte Kur-Maßnahmen für Gehörlose bieten in erster Linie Kliniken an, die auf Gehörlose spezialisiert sind, wie z. B. die Klinik in Bad Grönenbach.
Für die reibungslose Kommunikation zwischen Gehörlosen und Ärzten sorgt die auf Gehörlose spezialisierte Klinik. Das bedeutet, dass die Kurklinik gegebenenfalls die gesamte Organisation für den notwendigen Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in übernimmt.
Für die reibungslose Kommunikation zwischen Gehörlosen und Ärzten sorgt die auf Gehörlose spezialisierte Klinik. Das bedeutet, dass die Kurklinik gegebenenfalls die gesamte Organisation für den notwendigen Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in übernimmt.
Das Antragsverfahren für einen Kuraufenthalt wird vom Arzt eingeleitet. Im Verfahren wird geprüft, ob eine Kur bewilligt werden kann und wer der Kostenträger ist.
Kostenträger
Krankenkasse
In bestimmten Fällen kann der Kostenträger auch die Rentenversicherung sein. Nähere Informationen siehe unter dem Schlagwort Medizinische Rehabilitation (Rentenversicherung).
In bestimmten Fällen kann der Kostenträger auch die Rentenversicherung sein. Nähere Informationen siehe unter dem Schlagwort Medizinische Rehabilitation (Rentenversicherung).
Höhe der Kostenübernahme
Entsprechend den Konditionen der Einrichtung