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Sozialamt

Sozialamt (Amt für Existenzsicherung und soziale Integration)

Als Sozialleistungsträger ist das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration verpflichtet, gehörlosen Menschen bei Bedarf Beratung in Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen.
In einigen Städten (z. B. in München) gibt es Sozialbürgerhäuser, die diese Aufgaben übernehmen. (§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und § 9 SGB I)

Einsatzbereiche

Einsatzgebiete sind die Beratung z. B. bei:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und Personen über 65 Jahre
(§ 28 Abs. 1 SGB I)

Ausnahme:
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen).

(Die Beratung für diese Hilfen erfolgt durch die Sozialverwaltung des örtlichen Bezirks.)

Voraussetzungen

  • Der*die Gehörlose benötigt bei der Antragstellung oder der Durchführung der von ihm gewünschten Sozialleistungen eine Unterstützung in Gebärdensprache.

Ablauf

  • Der*die Gehörlose teilt dem Amt vor dem Beratungstermin mit, dass er Kommunikation in Gebärdensprache benötigt. Weiterhin fragt er nach, ob das Amt die Kommunikation sicherstellt, oder ob er sich selbst um eine*n Dolmetscher*in kümmern soll.
  • Der*die Dolmetscher*in bzw. die Vermittlungszentrale erkundigt sich gegebenenfalls beim zuständigen Amt nach den Formalitäten der Kostenübernahme.
  • Nach dem Einsatz rechnet der*die Dolmetscher*in direkt mit dem Amt ab.

Kostenträger

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration bzw. Sozialbürgerhaus oder der örtlich zuständige Bezirk.

Höhe der Kostenübernahme

Vergütungsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X.

Wichtig

In München gibt es ein Sozialbürgerhaus (Laim/Schwanthaler Höhe), das für die oben genannten Belange von gehörlosen Menschen zuständig ist. (Weitere Informationen siehe LINK.)

Der Teil der Sozialhilfe, der sich mit grundsätzlich arbeitsfähigen Menschen beschäftigt, ist jetzt in der ARGE angesiedelt. (Weitere Informationen hierzu siehe unter dem Schlagwort ARGE).

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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