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Volkshochschule

Volkshochschule

Volkshochschulen (VHS) bieten im Auftrag der Städte und Landkreise Bildung für Erwachsene an. Der Besuch eines Volkshochschulkurses ist in der Regel Privatangelegenheit von Gehörlosen. Volkshochschulen in größeren Städten bieten oft spezielle Kurse für Gehörlose an. Diese werden im Rahmen der VHS-Programme für Menschen mit Behinderung angeboten (z. B. Deutschkurse oder Computerkurse für Gehörlose). Nähere Informationen findet man auf den Internetseiten der Volkshochschulen (siehe LINK).
Wollen Gehörlose an Kursen für Hörende teilnehmen, müssen sie in den meisten Fällen für notwendige Dolmetschkosten selbst aufkommen. Ausschließlich bei bestimmten beruflichen Fortbildungskursen können berufstätige Gehörlose oder Auszubildende bei ihrem zuständigen Integrationsamt die Finanzierung eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in beantragen.

Voraussetzungen

Der Besuch des Kurses muss als arbeitsplatzerhaltende Qualifizierungs-Maßnahme notwendig sein: Der*die Gehörlose muss begründen können, dass die gewünschte Fortbildung für seinen Beruf erforderlich ist. Hierfür muss in den meisten Fällen auch eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

(Weitere Voraussetzungen und Ablauf des Antragsverfahrens siehe unter dem Schlagwort Inklusionsamt.)

Wichtig

Das Bildungszentrum Nürnberg (BZ) ermöglicht als freiwillige Leistung und im Rahmen vorhandener Geldmittel gehörlosen Menschen die Finanzierung eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in. Dies ist ab einer Kursteilnehmerzahl von mindestens vier Gehörlosen möglich und gilt nur, falls das Integrationsamt die Kosten nicht übernimmt. Gehörlose müssen sich hierfür spätestens 14 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme für den Kurs anmelden und schriftlich mitteilen, dass sie nur teilnehmen können, wenn ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in zur Verfügung steht. Liegen vier solche Anmeldungen vor, organisiert und bezahlt das Bildungszentrum Nürnberg den Gebärdensprachdolmetscher.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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