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Notar

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Gespräche beim Notar zählen zum Privatleben Gehörloser. Den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in müssen sie deshalb selbst finanzieren.

Eine Unterstützung könnte unter bestimmten Voraussetzungen über Stiftungen erfolgen (siehe Stiftungen).

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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