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Berufsausbildung

Berufsausbildung

Gehörlose Jugendliche können ihre Berufsausbildung auf 4 verschiedenen Wegen absolvieren:
  1. Betriebliche Ausbildung in einer Firma mit Berufsschulunterricht in einer Regelberufsschule (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Näheres dazu siehe unter dem Schlagwort Berufsausbildung mit Regelberufsschule)
  2. Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) für Hörgeschädigte oder an einer anderen Ausbildungsstätte für Hörgeschädigte (z. B. Gehörlosenfachschule), auch in verzahnter Form mit längeren Ausbildungsphasen in einer Firma möglich
  3. Betriebliche Ausbildung in einer Firma und Berufsschulunterricht in einem BBW (z. B. in München oder Nürnberg) oder an einer Berufsschule für Hörgeschädigte (z. B. in Essen)
  4. Kooperative Ausbildung in einer Firma mit einem Bildungsträger als Vertragspartner
Nachfolgende Informationen betreffen ausschließlich die oben genannten Ausbildungswege 2. bis 4.

Für die Finanzierung notwendiger Dolmetschkosten gilt folgende Regelung:
  • Der jeweilige Ausbildungsträger (z. B. BBW, Salo) erhält von der Agentur für Arbeit ein festes monatliches Budget zur Finanzierung aller Betreuungskosten für den gehörlosen Auszubildenden.
  • In diesem Budget sind alle anfallenden Dolmetscherkosten mit enthalten.

Ablauf

  • Der Ausbildungsträger organisiert selbst den*die Dolmetscher*in.
  • Der*die Dolmetscher*in rechnet sein*ihr Honorar direkt mit dem Ausbildungsträger ab.

Kostenträger

Agentur für Arbeit oder zuständiger Rehabilitationsträger.

Höhe der Kostenübernahme

Entsprechend der Regelungen bei den verschiedenen Ausbildungsträgern.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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