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Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlung

Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlung

Notwendige Dolmetschkosten bei Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen finanzieren unter bestimmten Voraussetzungen die Inklusionsämter.
Nähere Informationen siehe unter Integrationsamt.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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