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Arbeitslos oder arbeitsuchend melden

Arbeitslos oder arbeitsuchend melden

Wenn sich Gehörlose arbeitslos oder arbeitsuchend melden und eine Dolmetschleistung notwendig ist, sind die Arbeitsagenturen die zuständigen Kostenträger für die Finanzierung.
(§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X, § 9 BGG)

(Weitere Informationen siehe unter Agentur für Arbeit.)

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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Rechtliches