Parteien (Politische Veranstaltungen)
Parteien (Politische Veranstaltungen)
Einleitung
Bei großen, für die Öffentlichkeit zugänglichen parteipolitischen Veranstaltungen finanzieren die einzelnen Parteien in Bayern den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für gehörlose Besucher.
Einsatzbereiche
z. B.:
- Landesparteitage
- Bundesparteitage
- Öffentliche Kundgebungen/Kongresse/Landesversammlungen
- Wahlkampfschlussveranstaltungen
- Podiumsdiskussionen
Ablauf
- Interessierte Gehörlose erkundigen sich beim jeweiligen Veranstalter (z. B bei Landesgeschäftsstellen bzw. Bundesgeschäftsstellen der Parteien), ob ein Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für die Veranstaltung bereits geplant ist.
- Falls durch die Partei noch kein Dolmetschereinsatz vorgesehen ist, bitten Gehörlose um den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
- Die Parteien prüfen den Antrag und organisieren gegebenenfalls den/die Dolmetscher.
- Der*die Dolmetscher*in rechnet sein*ihr Honorar direkt mit den Parteien ab.
Kostenträger
Die einzelnen Parteien
Höhe der Kostenübernahme
Nach Vereinbarung/Kostenvoranschlag
Wichtig
Bei der CSU sollten Anfragen möglichst von Gehörlosen-Gruppen gestellt werden (mehrere gehörlose Teilnehmer*innen).
Die FDP setzt bei speziellen Veranstaltungen zum Thema Hörschädigung/Gehörlosigkeit automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.
Die SPD setzt bei großen Veranstaltungen automatisch - also ohne vorherigen Antrag durch Gehörlose - Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.
BÜNDNIS 90/Die Grünen setzen bei ihren Veranstaltungen auch ohne konkrete Anfragen häufig automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.
Die FDP setzt bei speziellen Veranstaltungen zum Thema Hörschädigung/Gehörlosigkeit automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.
Die SPD setzt bei großen Veranstaltungen automatisch - also ohne vorherigen Antrag durch Gehörlose - Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.
BÜNDNIS 90/Die Grünen setzen bei ihren Veranstaltungen auch ohne konkrete Anfragen häufig automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.