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Parteien (Politische Veranstaltungen)

Parteien (Politische Veranstaltungen)

Bei großen, für die Öffentlichkeit zugänglichen parteipolitischen Veranstaltungen finanzieren die einzelnen Parteien in Bayern den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für gehörlose Besucher.

Einsatzbereiche

z. B.:
  • Landesparteitage
  • Bundesparteitage
  • Öffentliche Kundgebungen/Kongresse/Landesversammlungen
  • Wahlkampfschlussveranstaltungen
  • Podiumsdiskussionen

Ablauf

  • Interessierte Gehörlose erkundigen sich beim jeweiligen Veranstalter (z. B bei Landesgeschäftsstellen bzw. Bundesgeschäftsstellen der Parteien), ob ein Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für die Veranstaltung bereits geplant ist.
  • Falls durch die Partei noch kein Dolmetschereinsatz vorgesehen ist, bitten Gehörlose um den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
  • Die Parteien prüfen den Antrag und organisieren gegebenenfalls den/die Dolmetscher.
  • Der*die Dolmetscher*in rechnet sein*ihr Honorar direkt mit den Parteien ab.

Kostenträger

Die einzelnen Parteien

Höhe der Kostenübernahme

Nach Vereinbarung/Kostenvoranschlag

Wichtig

Bei der CSU sollten Anfragen möglichst von Gehörlosen-Gruppen gestellt werden (mehrere gehörlose Teilnehmer*innen).

Die FDP setzt bei speziellen Veranstaltungen zum Thema Hörschädigung/Gehörlosigkeit automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.

Die SPD setzt bei großen Veranstaltungen automatisch - also ohne vorherigen Antrag durch Gehörlose - Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.

BÜNDNIS 90/Die Grünen setzen bei ihren Veranstaltungen auch ohne konkrete Anfragen häufig automatisch Gebärdensprachdolmetscher*innen ein.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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Rechtliches