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Sozialdienst/Sozialberatungsstellen

Sozialdienst/Sozialberatungsstellen

In jedem Regierungsbezirk Bayerns gibt es für Hörgeschädigte eine Sozialberatungsstelle (siehe LINK). Die Kontakte sind kostenlos, die Beratung wird in der Regel von Mitarbeitern des Sozialdienstes in Gebärdensprache durchgeführt. Ein zusätzlicher Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen ist in diesen Fällen nicht notwendig.
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung und Unterstützung in Ausübung des Sorgerechts
  • Einleitung, Planung, Steuerung von Hilfen zur Erziehung
  • Einleitung von Hilfen nach § 35a SGB VIII (Heilpädagogische Tagesstätte)
  • Mitwirkung bei Inobhutnahme und Herausnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichten
  • Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
  • persönliche Beratung bei Geld und Sachleistungen
  • Hilfe zur Sicherung der Unterkunft
  • Schuldnerberatung
  • Eingliederungshilfe für Behinderte
  • Hilfen bei Sucht- und psychischer Erkrankung
  • Hilfe bei Pflegebedürftigkeit und zur Weiterführung des Haushalts
  • Betreuungsanregungen
  • Altenhilfe

Ablauf

  • Gehörlose melden sich per Fax, Mail, SMS, Brief oder Telefonvermittlung zu einem Gespräch an.
  • Bei Bedarf werden Gehörlose nach dem Gespräch von der Sozialberatungsstelle zu anderen Stellen weitervermittelt, z. B. zur Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendamt etc.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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Rechtliches