Bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Einsatz des*der Dolmetscher*in ist aus medizinischen Gründen notwendig.
- Der Arzt bzw. Zahnarzt hat eine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen.
(Weitere Informationen siehe unter
Krankenkasse.)