Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) vom 26. Oktober 2004, GVBI 2004, 419, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.02.2022, durchgeführt.
Prüfungstermine
Die nächste Staatliche Prüfung wird am 22. November 2024 (schriftlicher Teil) und am 21.-23. März 2025 (praktischer Teil) durchgeführt.
Prüfungsort
GIB-BLWG, Fürther Straße 220, 90429 Nürnberg
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung ist bis spätestens 02. September 2024 (Datum des Poststempels) direkt beim GIB einzureichen:
GIB-BLWG
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher
Fürther Straße 220, 90429 Nürnberg
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und
- eine mindestens zweijährige Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher oder eine entsprechende Praxis als Gebärdensprachdolmetscher nachweist,
- über hinreichende Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt, sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist,
- nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 von der Prüfung ausgeschlossen ist und
- die Bearbeitungsgebühr entrichtet hat.
Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass die Prüfungsgebühr entrichtet wird.
Antrag auf Zulassung
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist mit den hierfür erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der Prüfungsstelle einzureichen.
Über die Zulassung entscheidet die Prüfungsstelle.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Lebenslauf mit Angaben über einschlägige Berufstätigkeit und den beruflichen Werdegang,
- eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Erfolg sich der Bewerber bzw. die Bewerberin schon früher einer gleichartigen oder gleichwertigen Prüfung unterzogen hat und
- die erforderlichen Nachweise im Original oder in amtlich beglaubigter Form. Wird die Prüfung wiederholt, ist lediglich ein ergänzter Lebenslauf sowie der Bescheid über die Teilnahme an der ersten Prüfung in Kopie vorzulegen.
Prüfungsinhalte
Aufgaben des schriftlichen Teils der Prüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst folgende Klausurarbeiten:
- Aufsatz über ein Thema aus der Berufspraxis oder der Theorie des Gebärdensprachdolmetschens. Es werden drei Themen zur Wahl gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten.
- Übersetzung eines anspruchsvollen, repräsentativen Textes aus DGS in die deutsche Schriftsprache. Der Übersetzungstext befindet sich auf einem Bildträger (maximal 5 Minuten) in DGS. Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Von dem Vortrag können Notizen gemacht werden. Als Hilfsmittel ist auch ein Diktiergerät zulässig.
Aufgaben des praktischen Teils der Prüfung
Der praktische Teil der Gebärdensprachdolmetscherprüfung dauert insgesamt mindestens 70 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsabschnitten:
- Übersetzen eines schriftlich vorliegenden Textes aus der Praxis eines Gerichts oder einer Behörde
(ca. 20 Schreibmaschinenzeilen) in DGS (Dauer ca. 15 Minuten). - Simultandolmetschen eines vorgetragenen Textes aus dem gewählten Fachgebiet in DGS
(Dauer ca. 10 Minuten). - Simultandolmetschen eines vorgetragenen Textes aus DGS in deutsche Lautsprache
(Dauer ca. 15 Minuten). - Dolmetschen eines Gesprächs zwischen einer hörenden und einer tauben Person in DGS und deutscher Lautsprache über ein Thema aus dem gewählten Fachgebiet in praxisnaher Gesprächsführung
(Dauer ca. 15 Minuten). - Freies Gespräch mit der Prüfungskommission in beiden Prüfungssprachen, insbesondere über die Kenntnisse nach § 8 Abs.1 und § 9 Abs. 1 (Dauer ca. 15 Minuten).
Fachgebiete
Die Prüfung kann in folgenden Fachgebieten abgelegt werden, von denen eines auszuwählen ist:
- Wirtschaft
- Rechtswesen
- Sozialwissenschaften
Prüfungsgebühren
Die Bearbeitungsgebühr (70,00 Euro) muss bei Antragsstellung unverzüglich auf das auf dem Antrag angegebene Konto überwiesen werden. Eine Bearbeitung des Antrags ist erst nach Zahlungseingang möglich.
Zusammen mit dem Zulassungsbescheid erhält jeder Bewerber eine Zahlungsaufforderung über die Prüfungsgebühr (450,00 Euro). Nach der Zulassung ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich!
Prüfungsordnung, Formblatt, Merkbläter
Die Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscher sowie die weiteren relevanten Unterlagen zur Prüfung finden Sie auf unserer Homepage unter GIB-Downloads/Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher
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