Qualifizierung zur Taubblindenassistenz
Im Bundesteilhabegesetz wird seit Ende 2016 Taubblindheit/Hörsehbehinderung als eigene Art der Behinderung anerkannt. Damit verbunden ist die Anerkennung der besonderen Bedarfe taubblinder Menschen. Um gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben zu können und Isolation zu verhindern, sind taubblinde Menschen auf Assistenz angewiesen.
Taubblindenassistenzen (TBA) ermöglichen Kommunikation, Information, Orientierung, Mobilität und Selbstbestimmung.
Mit dem Ziel, langfristig für eine flächendeckende Versorgung mit TBA zu sorgen, bietet das GIB seit 2010 die GFTB-anerkannte Qualifizierung zur Taubblindenassistenz an.
Zielgruppe
Die Qualifizierung richtet sich an alle Interessierten mit Vorkenntnissen in der Deutschen Gebärdensprache (DGS).
Umfang
Die Qualifizierung ist als berufsbegleitende Weiterbildung konzipiert. Sie umfasst ein Grundmodul mit 10 Kurswochenenden und einem Prüfungswochenende, sowie zwei Schwerpunktmodule. Ein Schwerpunktmodul umfasst zwei Kurswochenenden plus eine Prüfung. Ungefähr einmal pro Monat findet ein Kurswochenende statt. Die Prüfungen zu den Schwerpunktmodulen und damit der Abschluss der Qualifizierung wird voraussichtlich im Februar 2029 stattfinden. Erst danach kann als vom GFTB anerkannte TBA gearbeitet werden!
Hinzu kommen Hospitations- und Praktikumszeiten, die während der gesamten Qualifizierung in allen Modulen absolviert werden müssen. Ausreichend Zeit für eigenständiges Wiederholen, Lernen und Üben der Kursinhalte muss zusätzlich selbst eingeplant werden.
Ein Kurswochenende umfasst generell 20 UE à 45 Minuten (in der Regel Freitag: 14.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 09.00 - 16.30, Sonntag: 09.00 - 14.30 Uhr).
Inhalte
In dieser Weiterbildung wird fundiertes Wissen in den Bereichen Kommunikation vermittelt, sowie medizinische und psychologische Aspekte, Berufsethik, rechtliche Grundlagen sowie Fachpraxis für die TBA. Ziel ist es, den Teilnehmenden das notwendige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten zu vermitteln, um als qualifizierte TBA arbeiten zu können.
Prüfung
Während des Grundmoduls wird ein Test in den Techniken der Sehenden Begleitung absolviert. Dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme der Prüfung am Ende des Grundmoduls. Hier wird das Wissen in einer schriftlichen Prüfung, sowie in praktischen Prüfungsteilen (Lormen, Taktiles Gebärden und Braille) abgefragt. Nach jedem Schwerpunktmodul werden die Kompetenzen in praktischer Prüfung abgefragt.
Abschluss
Nach Bestehen der Prüfung im Grundmodul erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung zum erfolgreich abgelegten Grundmodul. Diese berechtigt zur Teilnahme an einem Schwerpunktmodul. Die Zulassung als qualifizierte TBA ist jedoch erst nach erfolgreicher Prüfung in mindestens einem Schwerpunktmodul möglich!
Zulassungsvoraussetzung
- Mindestalter 21 Jahre
- Mittlerer Bildungsabschluss
- DGS-Zertifikat A2 oder Oberstufenzertifikat
- gutes Sehvermögen, keine Gleichgewichtsstörungen oder andere, der Arbeit als TBA entgegenstehende, körperliche Einschränkungen
- Bereitschaft zum eigenständigen Lernen und zur Selbstorganisation von Hospitationen/Praktika (ggf. mit längeren Fahrtzeiten verbunden)
- Bewerbungsgespräch
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag (erst nach erfolgreicher Zusage beantragen!)
Kursort
GIB Nürnberg
Teilnehmendenzahl
Die Teilnehmendenzahl der Qualifizierung ist auf 12 begrenzt.
Kontakt
Mirjam Mathes
0911 120 765 17
Weitere Informationen
Die nächste Qualifizierung beginnt voraussichtlich im September 2027. Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich im Frühjahr 2027 statt.
Es sind die Schwerpunktmodule „Lormen/Schriftsprache“ und „Deutsche Gebärdensprache“ wählbar.
Es können auch beide Schwerpunktmodule gleichzeitig belegt werden.
Video in DGS:



