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Qualifizierung zum Taubblinden-Assistenten (leichte Sprache)

| Aktuelles

Vorbemerkung

Blinde Menschen können ihr Gehör zur Orientierung nutzen. Gehörlose Menschen können viele Informationen mit Ihren Augen aufnehmen. Sie können durch das Sehen ihre Taubheit etwas ausgleichen. Taubblinde haben weniger Möglichkeiten. Für Taubblinde ist es schwieriger, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden.
Aus diesen Gründen bietet das GIB eine Ausbildung zum Taubblinden-Assistenten an. In dieser Ausbildung wird sehr viel Wissen vermittelt. Bisher arbeiten Taubblinden-Assistenten oft nur als Ehrenamtliche. Ehrenamtliche Taubblinden-Assistenten erhalten dann nur eine Aufwands-Entschädigung.
Trotzdem brauchen Taubblinden-Assistenten großes Wissen und eine hohe Fach-Kompetenz. Nur mit dieser hohen Fach-Kompetenz können Taubblinden-Assistenten verantwortungsbewusst arbeiten.

GFTB-Anerkennung seit November 2011

Der GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss Hörsehbehindert/Taubblind) vertritt in ganz Deutschland die Interessen von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen. Der GFTB hat ein Gutachten erstellen lassen. In diesem Gutachten wurde festgestellt, welches Wissen für eine Ausbildung zum Taubblinden-Assistenten besonders wichtig ist. Alle Einrichtungen, die eine Ausbildung zum Taubblinden-Assistenten anbieten, können beim GFTB einen Anerkennungs-Antrag stellen. Der GFTB prüft dann die Qualität des Ausbildungs-Plans. Wenn die Qualität gut ist, dann erkennt der GFTB den Ausbildungs-Plan an.

Das GIB hat seinen Ausbilungs-Plan erweitert. Der Ausbildungs-Plan wurde an die Anforderungen des GFTB angepasst. Im November 2011 erhielt das GIB die Anerkennung durch den GFTB. Es gibt nur zwei Ausbilungs-Angebote in Deutschland, die vom GFTB anerkannt wurden.  Alle Taubblinden-Assistenten, die seit 2012 im GIB ihre Ausbildung gemacht haben, werden deshalb vom GFTB anerkannt.

Ziele der Qualifizierung

  • Die Auszubildenden erlernen alle fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um taubblinde Menschen sicher zu führen.
  • Die Auszubildenden erlernen spezielle1 Kommunikations-Formen (Taktile2 Gebärdensprache, Lormen3, taktiles Finger-Alphabet).
  • Die Auszubildenden erfahren, welche Hilfs-Mittel es für Taubblinde gibt.
  • Die Auszubildenden lernen, ihr eigenes Verhalten und Denken zu prüfen und zu bewerten.
  • Die Auszubildenden erwerben ein großes Fach-Wissen, damit sie ihre Tätigkeit als Taubblinden-Assistenten zuverlässig und in guter Qualität ausführen können.  
  • Die Auszubildenden lernen, ein gutes Gefühl für ihre Mitmenschen zu entwickeln. Dabei lernen sie auch viel über sich selbst und ihre Aufgaben als Taubblinden-Assistenten.
  • In Bayern gibt es viel zu wenig Taubblinden-Assistenten. Das GIB möchte deshalb weiterhin viele Taubblinden-Assistenten ausbilden. Ziel ist es, dass es in Zukunft in ganz Bayern genug Taubblinden-Assistenten gibt.

Durchführung und zeitlicher Umfang

  • Die Ausbildung dauert 9 Monate (einschließlich Prüfungs-Wochenende). Sie wird an Wochenenden (in der Regel von Freitag bis Sonntag) berufsbegleitend durchgeführt.
  • Gesamt-Stundenzahl: ca. 170 Stunden
  • 6 Wochenenden mit jeweils 19 Unterrichts-Einheiten = 114 Unterrichts-Einheiten mit  jeweils 45 Minuten
  • 2 Wochenenden (in Hamburg) mit jeweils 21 Unterrichts-Einheiten = 42 Unterrichts-Einheiten mit jeweils 45 Minuten
  • Hospitationen4 verteilt auf 6 Monate = 15 Stunden
  • Praktika/Begleitete Einsätze verteilt auf 6 Monate = 15 Einsätze (ca. 35 Stunden)

Inhalte

  • Kommunikations-Formen für Taubblinde (Lormen, Kleinraum-Gebärden, Taktile Gebärden, Braille5, taktiles Fingeralphabet)
  • Führungs-Techniken für Hörsehbehinderte und Taubblinde
  • Psychologisches Fach-Wissen zu Taubblindheit
  • Medizinisches Fach-Wissen zu Hörsehschädigung, Blindheit und Gehörlosigkeit
  • Berufsethik6, rechtliche Grundlagen und Rollen-Verständnis7
  • Praktika und Hospitationen8
  • Prüfungs-Vorbereitung

Praktikum

Hospitationen (15 Stunden):

  • in Einrichtungen, bei Treffen von Selbsthilfe-Gruppen
  • bei erfahrenen Taubblinden-Assistenten

Praktika (15 begleitete Einsätze):

  • Begleitung bei Veranstaltungen Gehörloser
  • Assistenz gemeinsam mit erfahrenen Taubblinden-Assistenten

Zulassungs-Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • für Hörende: GIB-Zertifikat9„Deutsche Gebärdensprache – Mittelstufe“
  • gute Schriftsprach-Kompetenz
  • gutes Seh-Vermögen
  • keine Gleichgewichts-Störungen
  • mittlerer Bildungs-Abschluss (Ausnahme-Fälle möglich)
  • Erfahrung mit taubblinden Menschen (Bewerber, die noch keine Erfahrung mit taubblinden Menschen haben, brauchen mindestens zwei Hospitationen)
  • schriftliche Bewerbung
  • Aufnahme-Gespräch
  • Die Volkshochschulen bieten Gebärdensprach-Kurse zur Vorbereitung auf den Gebärdensprach-Kompetenz10-Test an. Einmal im halben Jahr kann man im BZ11 Nürnberg einen Gebärdensprach-Kompetenz-Test für das GIB-Zertifikat „Deutsche Gebärdensprache – Mittelstufe“ machen. Auch an der VHS12 München kann man den Gebärdensprach-Kompetenz-Test machen. Anmelden kann man sich direkt beim BZ oder bei der VHS. Der Gebärdensprach-Kompetenz-Test wird auch direkt im BZ und in der VHS durchgeführt.

Kosten

  • Die Teilnahme-Gebühren für die Ausbildung (einschließlich Prüfung) betragen 390,- €. Fahrt-Kosten, Kosten für Unterkunft, Verpflegung und zusätzliches Ausbildungs-Material sind an allen Schulungs-Ortenim Preis nicht enthalten (auch nicht in Hamburg).
  • Die Kosten für das GIB-Zertifikat Mittelstufe betragen aktuell 58,- €.

Bewerbung

Bei Fragen zur Bewerbung und Ausbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:

GIB-BLWG
Benjamin Busch
Fürther Straße 212
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 / 120 765 - 14
Fax: 0911 / 120 765 - 44
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

1 besondere
2 Wahrnehmung über Druck und Berührung
3 Kommunikation über Berühren bestimmer Stellen auf der Hand-Innenfläche. Die verschiedenen Stellen auf der Hand sind verschiedenen Buchstaben zugeordnet.
4 Unterrichts-Begleitungen
5 Blinden-Schrift
6 Einstellung eines Menschen zu seiner Berufs-Tätigkeit
7 Wissen über die Bedeutung und Verantwortung, die man bei der Ausübung einer Tätigkeit hat
8 Unterrichts-Begleitungen
9 Zeugnis
10 Fähigkeit
11 Bildungs-Zentrum
12 Volkshochschule

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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