Die Fortbildungspunktekommission, die Fortbildungen für Gebärdensprachdolmetscher zur Erreichung der Fortbildungspflicht in Bayern bepunktet, hat die zugrundeliegenden Kriterien überarbeitet.
Sie sind ab 1. April 2016 gültig!
Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung