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Corona-Vorgaben für die Teilnahme am Unterricht

| Aktuelles

Aufgrund der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Einhaltung der verpflichtenden Schutz- und Hygienevorgaben in Präsenzform durchgeführt werden.

Seit 17. Februar 2022 gilt wieder die 3G-Regel: Der Zugang in die Räumlichkeiten des GIB ist nur für Personen erlaubt, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können. Zu diesem Zweck ist das GIB zur Überprüfung der vorzulegenden Nachweise in schriftlicher oder elektronischer Form verpflichtet.

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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