Aufgrund der seit 3. April gültigen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können wir unsere Bildungsangebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform wieder ohne Nachweiskontrolle durchführen. Fast alle Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion sind aufgehoben worden.
Hier das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Die 3G-Regel ist aufgehoben, am GIB werden deshalb keine Nachweiskontrollen mehr durchgeführt.
- Es wird weiterhin empfohlen, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
- In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.
- Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus etc.), in Arztpraxen und in Wohnheimen für alte oder behinderte Menschen bleibt bestehen.