BIBay – Bedarfsermittlungsinstrument Bayern
Die seit 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) brachte einen Perspektivwechsel für die Bedeutung von Behinderung in der deutschen Behindertenhilfe mit sich. Die darin festgelegte Definition von Behinderung sieht Rahmenbedingungen vor, zu denen unter anderem eine ganzheitliche und personenzentrierte Bedarfsermittlung bei Menschen mit Behinderungen gehört.
Seit 01.01.2023 gibt es in Bayern das Bedarfsermittlungsinstrument BIBay. Laut §118 SGB IX sollen die Träger der Eingliederungshilfe die individuellen Bedarfe der leistungsberechtigten Personen (Menschen mit oder mit drohender Behinderung) mit Hilfe von Instrumenten zur Bedarfsermittlung erheben. Das Ziel der Bedarfsermittlung ist, Leistungen zur Steigerung der Qualität einer vollen und wirksamen Teilhabe in allen Lebensbereichen von leistungsberechtigten Personen sicher zu stellen.
Vertreter von Betroffenen/ Selbsthilfe, Leistungsträgern und Leistungserbringern haben hierfür eine Orientierungshilfe zur Bedarfsermittlung in Bayern erarbeitet, siehe bibay_vorlaeufige-orientierungshilfe_stand_14-05-2024.docx. Die Orientierungshilfe zeigt auf, wie bei der Bedarfsermittlung mittels BIBay die individuellen Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung oder der Leistungserbringung ermittelt und festgestellt werden können. Die Orientierungshilfe ist Teil des Bedarfsermittlungsinstruments und trägt wesentlich zu einer landeseinheitlichen Bedarfsermittlung in Bayern bei.
Mehr Informationen – auch in leichter Sprache – unter BIBay - Informationen und Formulare - Bayerischer Bezirketag