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Bezirk Oberbayern richtet Fördertopf für Gebärdensprachdolmetscher ein

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Ob Wohnungsübergabe, Steuerberatung oder Vorstellungsgespräch: Gehörlose Menschen brauchen oft eine Übersetzung in Gebärdensprache, obwohl kein Sozialträger die Kosten übernimmt. Um solche Dolmetsch-Einsätze schnell und unbürokratisch zu ermöglichen, richtet der Bezirk Oberbayern einen besonderen Fördertopf ein. Das hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss jetzt beschlossen.

„Zeitnah, unbürokratisch und barrierefrei zugänglich: Das werden viele Einsätze von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern jetzt dank unseres Fördertopfes. Wir füllen diesen mit 20.000 Euro pro Jahr auf“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe und Inklusion von gehörlosen Menschen am gemeinschaftlichen Leben.“

Die Einrichtung des Fördertopfes hatten der Landesverband Bayern der Gehörlosen, der Bezirksverband der Hörgeschädigten Oberbayern, der Gehörlosenverband München und Umland (GMU) sowie der Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung (BLWG) beim Bezirk beantragt. Von ihnen stammt auch der Vorschlag, diesen mit 20.000 Euro pro Jahr auszustatten.

Ziel ist es, dass für Gebärdensprachdolmetsch-Einsätze, die weder der Bezirk noch ein anderer Sozialträger finanziert, zeitnah und unbürokratisch die Kosten übernommen werden. Der Bezirk Oberbayern als Träger der Eingliederungshilfe ist zwar grundsätzlich dafür zuständig, die Kosten zu erstatten. Dies gilt allerdings nicht pauschal für alle Lebensbereiche. Ausgenommen sind beispielsweise Notartermine beim Kauf einer Immobilie, Beratungen beim Rechtsanwalt, Termine bei der Steuerberaterin, kirchliche Festivitäten wie Taufen und vieles mehr.

Die Bezirke Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken haben bereits einen Fördertopf für diese Anlässe. Der Sozialausschuss des Bezirks Oberbayern beschloss nun nachzuziehen. Über das Budget sollen Vermittlungsstellen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher des GMU sowie des Bezirksverbandes der Hörgeschädigten verfügen dürfen. „Sie entscheiden auch über die Verteilung der Mittel“, erklärte Bezirkstagspräsident Mederer. „Das ist aus unserer Sicht ein bürgernaher und unkomplizierter Weg.“

Pressemeldung

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung

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