Die sieben Bayerischen Bezirke (siehe LINKS) sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Art. 82 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze).
Sie sind vor allem zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie für die Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen nach
§§ 61 ff SGB XII.
Die Bayerischen Bezirke finanzieren bzw. erstatten die Kosten für den Einsatz eine*r Gebärdensprachdolmetscher*in unter bestimmten Voraussetzungen in den Bereichen:
Voraussetzungen und Abläufe: (siehe unter den jeweiligen Schlagworten)