Für bestimmte schulische Veranstaltungen an Förderzentren (Schwerhörigen- und Gehörlosenschulen) kann der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen erforderlich sein, wenn gehörlose Eltern an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
Dolmetscher*innen können z. B. bei folgenden Veranstaltungen zum Einsatz kommen:
- Eltern-/Schulinformationsveranstaltungen
- Berufsinformationstage
- Kulturveranstaltungen
- Fachvorträge
- Firmen- und Museumsführungen
Die Organisation von Gebärdensprachdolmetscher*innen ist an den Förderzentren in den verschiedenen Bezirken in Bayern unterschiedlich geregelt. Gehörlose Eltern sollten vor der Veranstaltung mit dem zuständigen Förderzentrum (Schule) die Organisation des*der Dolmetscher*in klären. Bei Unklarheiten können sich gehörlose Eltern an ihre zuständige Vermittlungsstelle wenden (siehe LINK: Vermittlungsstellen in Bayern).
In den meisten Fällen gilt folgender Ablauf:
- Die Eltern fragen bei der Schule nach, ob die Schule selbst die Kommunikation in Gebärdensprache sicherstellt.
- Falls ja (Kostenträger Schule): Die Schule vereinbart gegebenenfalls den Einsatz und die Einsatzbedingungen mit dem*der Dolmetscher*in.
- Falls nein (Kostenträger Bezirk): Die Eltern stellen einen Antrag beim zuständigen Bezirk und organisieren nach der Kostenübernahmeerklärung selbst eine*n Dolmetscher*in, der*die die Kommunikation zwischen Eltern und Schule sicherstellen soll. (Weitere Informationen siehe unter Bayerische Bezirke.)
Entweder die Schule oder der zuständige Bezirk.
Der*die Gebärdensprachdolmetscher*in rechnet sein Honorar entweder entsprechend der Vereinbarung mit der Schule oder nach den Bedingungen des jeweiligen Bezirks ab.
Die Finanzierung von Dolmetscheinsätzen für gehörlose Eltern bei der Kommunikation mit der Schule (Regelschule bzw. Gehörlosenschule) wird näher erläutert unter den Schlagworten
Eltern und Schule gehörlose Kinder und
Eltern und Schule hörende Kinder.