Arzt- und Zahnarztbesuch

Inhalt

  1. Einleitung
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Arzt- und Zahnarztbesuch

Einleitung

Bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in unter folgenden Voraussetzungen:
  • Der Einsatz des*der Dolmetscher*in ist aus medizinischen Gründen notwendig.
  • Der Arzt bzw. Zahnarzt hat eine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen.
(Weitere Informationen siehe unter Krankenkasse.)

Kinderarzt

Inhalt

  1. Einleitung
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Kinderarzt

Einleitung

Wenn der Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in bei einem Kinderarzt aus medizinischen Gründen notwendig ist, haben gehörlose Eltern einen Anspruch auf die Finanzierung der Leistung.

In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

(Weitere Informationen siehe unter Krankenkasse.)

Kuraufenthalt

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Ablauf
  3. Kostenträger
  4. Höhe der Kostenübernahme
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Kuraufenthalt

Einleitung

Kuraufenthalte als
  • medizinische Vorsorgeleistungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und
  • medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
werden bei entsprechenden Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag bewilligt (§ 23, § 40 und § 41 SGB V). (Weitere Informationen siehe auch unter Krankenkasse.)

Ablauf

Oben genannte Kur-Maßnahmen für Gehörlose bieten in erster Linie Kliniken an, die auf Gehörlose spezialisiert sind, wie z. B. die Klinik in Bad Grönenbach.
Für die reibungslose Kommunikation zwischen Gehörlosen und Ärzten sorgt die auf Gehörlose spezialisierte Klinik. Das bedeutet, dass die Kurklinik gegebenenfalls die gesamte Organisation für den notwendigen Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in übernimmt.
Das Antragsverfahren für einen Kuraufenthalt wird vom Arzt eingeleitet. Im Verfahren wird geprüft, ob eine Kur bewilligt werden kann und wer der Kostenträger ist.

Kostenträger

Krankenkasse
In bestimmten Fällen kann der Kostenträger auch die Rentenversicherung sein. Nähere Informationen siehe unter dem Schlagwort Medizinische Rehabilitation (Rentenversicherung).

Höhe der Kostenübernahme

Entsprechend den Konditionen der Einrichtung

Schwangerschaft und Geburt

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Wichtig
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Schwangerschaft und Geburt

Einleitung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in auch für Einsätze während der Schwangerschaft/Geburt.

Dies gilt für alle Einsätze, die in Zusammenhang stehen mit Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft/Geburt übernommen werden.

Einsatzbereiche

  • Beratungen und Untersuchungen durch den*die Frauenarzt*in
  • Beratungen und Untersuchungen durch Hebammen
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Geburt

Voraussetzungen

  • Schwangerschaft
  • Geburt
  • Der Einsatz muss im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft/Geburt übernommen werden.

Wichtig

Weitere Informationen zu Ablauf, Kostenträger und Höhe der Kostenübernahme siehe unter Krankenkasse.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Wichtig
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Schwangerschaftskonfliktberatung

Einleitung

Für alle Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine seelische oder soziale Konfliktsituation (z.B. persönliche Probleme) geraten sind, gibt es bei verschiedenen Beratungsstellen wie z. B. bei pro familia e.V. eine Schwangerschaftskonfliktberatung.
Diese Beratung bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle ist notwendig, wenn sich eine Frau entscheiden möchte, ob sie die Schwangerschaft fortsetzt, oder wenn sie sich bereits für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat.Für gehörlose Frauen ist bei einem solchen Gespräch der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*nnen möglich.

Einsatzbereiche

Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt z. B.:
  • medizinische Information (Verlauf Schwangerschaft, Arztbesuche)
  • soziale Informationen (Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, praktische Hilfe bei Fortsetzung der Schwangerschaft)
  • juristische Information (Informationen zum Schwangerschaftsabbruch)

Voraussetzungen

  • Schwangerschaftskonflikt UND
  • Beratungstermin innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen

Ablauf

  • Bei der Terminvereinbarung teilt die Gehörlose der Beratungsstelle mit, dass sie eine Gebärdendensprachdolmetscherin braucht.
  • Die Beratungsstelle organisiert die Dolmetscherin.
  • Die Dolmetscherin rechnet ihr Honorar mit der Beratungsstelle ab.

Wichtig

Weitere Informationen zu Ablauf, Kostenträger und Höhe der Kostenübernahme siehe unter Bayerische Bezirke.