Standesamt

Standesamt

Wenn Gehörlose Kontakt zum Standesamt aufnehmen müssen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Finanzierung eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
(§ 1 BayKHV)

Einsatzbereiche

Einsätze für Gebärdensprachdolmetscher*innen beim Standesamt können notwendig sein z. B. bei
  • Eheschließungen oder
  • Begründungen von Lebenspartnerschaften,
bei der Registrierung von
  • Geburten
  • Sterbefällen
  • Namensführungen
  • sonstigen Änderungen im Personenstand einer Person
sowie bei
  • weiteren Beurkundungen (z. B. Vaterschaftsanerkennung).
(Weitere Informationen zu Ablauf und Voraussetzungen siehe unter Bayerische Ämter und Behörden.)