Diese Infoseite richtet sich speziell an Menschen mit Hörbeeinträchtigung im höheren Lebensalter und ihre Angehörigen, ebenso an Pflegekräfte, Fachpersonal und alle, die sich für ein selbstbestimmtes und gut unterstützes Leben im Alter einsetzen.
Die Situation hörbehinderter Menschen im Alter zeigen unterschiedliche Problemlagen, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit und bei Demenz. Leistungen und Maßnahmen der Gesundheitsversorgung und Altenhilfe werden im Bedarfsfall kaum in Anspruch genommen. Gründe hierfür sind oft ein unzureichender Kenntnisstand der Betroffenen über ihre Leistungsansprüche und Versorgungsmöglichkeiten.
Auch grundlegende Kommunikationsbarrieren spielen eine große Rolle. Hörbehinderte Menschen im Alter fühlen sich von den bestehenden Angeboten häufig nicht angesprochen bzw. nicht verstanden. Ihnen fehlen wichtige Informationen, die für eine autonome Entscheidungsfindung notwendig sind. Dies betrifft vor allem mögliche Unterstützungs‐ und Versorgungsleistungen, z.B. in Fragen der Pflegeversicherung oder auch dem Anspruch auf Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch der oft geringe Wissensstand der unterschiedlichen Institutionen der Pflege, Beratung und Betreuung von älteren Menschen mit Demenz und Pflegebedarf über die speziellen Bedürfnisse und Voraussetzungen hörbehinderter Menschen. Zudem erschweren barrierefreie Informations- und Beratungsangebote den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen.
Mit steigendem Alter nimmt das Hörvermögen bei den meisten Menschen nach und nach ab – oft ohne dass es sofort auffällt. Auch wenn bereits eine Hörbeeinträchtigung besteht, wird diese häufig unterschätzt oder zu spät erkannt. Doch gutes Hören ist wesentlich für ein selbstbestimmtes Leben, für soziale Kontakte und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag.
Mit unserer Infothek möchten wir gezielt aufklären, sensibilisieren und unterstützen.Wir möchten, dass sich hörbehinderte ältere Menschen gut informiert und eingebunden fühlen. Im Folgenden finden Sie verständlich aufbereitete und barrierefreie Informationen zu Angeboten, Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Für hörbehinderte Senioren, Angehörige und Fachkräfte

Informationen in Gebärdensprache
Allgemeine Informationsmaterialien für Senioren
Weitere Informationen und Kontaktstellen
Landesverbände, EUTBs und ISS, die zum Thema unterstützen
Diese Seite wurde im Rahmen des Projekts „Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von hörbehinderten Senioren“ erstellt. Das Projekt wird vom Bayerischen Sozialministerium finanziert. Es hat die Verbesserung der Teilhabe und Lebenssituation von Senioren mit Hörbehinderung in Bayern zum Ziel.
Im Mittelpunkt des Projekts steht der barrierefreie Zugang zu wichtigen Informationen. Sowohl Fachkräfte, Berater*innen als auch Betroffene selbst und deren Angehörige sollen mit Informations- und Aufklärungsmaterialien unterstützt werden – insbesondere zu den Themen Versorgung, Beratung, Pflege und Betreuung hörbehinderter älterer Menschen.
Gebärdensprache ist eine eigenständige Sprache, für die ihre Nutzer, in der Regel Gehörlose, auch schon einmal "schwärmen", wie hier im Bild zu sehen ist.
Gehörlose "schwärmen" für ihre Sprache
(so heißt die Gebärde rechts im Bild)
Im Folgenden möchten wir den Unterschied zwischen der Deutschen Gebärdensprache und den lautsprachbegleitenden Gebärden aufzeigen.
Oft werden die beiden Bezeichnungen durch Unkenntnis verwechselt.
Zuerst zu den Unterschieden zwischen der Gebärdensprache und der Lautsprache:
Die gesprochene Sprache wird von Stimmbändern, Zunge, Lippen usw. produziert und akustisch wahrgenommen. Die Gebärdensprache wird von den Händen, den Armen, dem Oberkörper usw. im dreidimensionalen Raum (Gebärdenraum) produziert und visuell aufgenommen. Bei der Lautsprache müssen die Wörter nacheinander zu Sätzen geformt werden. In der Gebärdensprache können mehrere Informationen gleichzeitig in einem Gebärdenzeichen ausgedrückt werden. Im Unterschied zur Lautsprache braucht man in der Gebärdensprache Blickkontakt, sonst bricht die Kommunikation ab.
Voraussetzungen für die visuell ausgerichtete Kommunikation
Wenn man Gebärden aufnimmt, so folgt man mit den Augen nicht jeder Gebärde wie dem Ball in einem Pingpong-Spiel, sondern man schaut ständig auf den Mund und seine Umgebung.Man nimmt sein Gegenüber als Gesamtbild wahr. Im Gegensatz zur Lautsprache bekommt man bei der DGS gleichzeitig mehrere Informationen. Dabei darf ja keine Einzelheit verloren gehen, sonst führt es zwangsweise zu Missverständnissen. Über die Geschichte der Deutschen Gebärdensprache (abgekürzt DGS) etwas zu sagen, ist nicht so einfach, weil es nur wenige Zeugnisse von der Gebärdensprache aus früheren Jahrhunderten gibt. Eines ist jedoch sicher: Die Gebärdensprache gibt es schon seit den ersten Kontakten zwischen Gehörlosen. Die Entwicklung dieser Sprache wurde jedoch durch die oralistische Erziehungs- und Schulmethode unterdrückt. Diese Unterdrückung erreichte ihren Höhepunkt im Mailänder Kongress 1880. Bei diesem Kongress wurde beschlossen, die Gebärdensprache in den Gehörlosenschulen zu verbieten. Die Gehörlosenlehrer nahmen an, dass Gehörlose die Lautsprache nicht richtig lernen können, wenn sie die Gebärdensprache verwenden.
Die Gebärdensprache ist eine ganz außergewöhnliche und vollwertige Sprache. Dies wird von Linguisten seit 30 Jahren weltweit nachgewiesen. Die Gebärdensprache ist eine rein visuelle, lebendige Sprache, die hauptsächlich von Gehörlosen verwendet wird. Sie ist eine natürliche Sprache mit eigenständiger Grammatik, die auf der visuellen Wahrnehmung beruht.
Vielleicht interessieren Sie sich aus allgemeinem Interesse für die Gebärdensprache, vielleicht haben Sie gehörlose Bekannte und möchten mit ihnen kommunizieren, vielleicht streben Sie das Berufsziel Gebärdensprachdolmetscher*in an?
In jedem Fall empfiehlt es sich, einmal einen Anfängerkurs bei einer Volkshochschule zu besuchen, um diese schöne Sprache näher kennenzulernen. Um die erlernten Kenntnisse zu festigen, ist häufiger Kontakt zu Gehörlosen, z.B. durch die Teilnahme an Kommunikationsforen und kulturellen Veranstaltungen, zu empfehlen.
Das GIB selbst hat bis 2024 die Gebärdensprachkurse Grund- und Mittelstufe und Oberstufe angeboten. Der Kompaktkurs Grund- und Mittelstufe hat sich an Personen gewandt, die bestenfalls schon erste Erfahrungen mit der DGS (Deutsche Gebärdensprache) gesammelt haben, also z. B. den Kurs DGS I an einer VHS besucht haben. Der Kurs konnte mit dem Erwerb des GIB-Zertifikats „Deutsche Gebärdensprache – Mittelstufe“ abgeschlossen werden. Der Kompaktkurs Oberstufe wandte sich an fortgeschrittene Gebärdende und konnte mit dem Erwerb des GIB-Zertifikat "Deutsche Gebärdensprache - Oberstufe" abgeschlossen werden.
Seit Januar 2025 bietet das GIB Gebärdensprachkurse nach dem Gemeinsamen Europäische Rahmen für Deutsche Gebärdensprache (GER-DGS) an:
Gebärdensprachkurs GERS A1 - Elementare Sprachanwendung für Anfänger*innen: Der Kurs richtet sich an alle Gebärdensprachinteressierte mit etwas Vorkenntnissen und bietet die Möglichkeit, Grundlagenkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache zu erwerben oder bisherige Erfahrungen aufzufrischen und zu festigen
Ab 2026 wollen wir zusätzlich auch die Gebärdensprachkurse GERS A2 und GERS B1 anbieten.
Weitere Gebärdensprachkurse für Anfänger sowie Aufbaukurse bieten auch die Volkshochschulen vieler Städte an.
Mehrere Gebärdensprachdozent*innen bieten zudem privat individuelle Kurse an. Eine Liste von staatlich geprüften bzw. anerkannten Gebärdensprachdozent*innen finden Sie auf unserer Homepage unter Gebärdensprachdozent*innen.
Auch der Landesverband der Gebärdensprachlehrer*innen Bayern e.V. (LGSL) informiert über Gebärdensprachangebote in Bayern und schafft Kontakte zu Gebärdensprachdozent*innen.
Viele Volkshochschulen in Bayern bieten DGS-Kurse an. Diese finden Sie im jeweils aktuellen Programm, z.B. bei
Gewerbemuseumsplatz 1 - 90403 Nürnberg
Tel: 0911 / 231-31 47
Fax: 0911 / 231-54 23
E-Mail:
Internet: www.bz.nuernberg.de
Barrierefrei lernen
Belgradstraße 108 - 80804 München
Tel: 089/ 48006-6691
Fax: 089/ 48006-6822
Internet: www.mvhs.de/programm/themen/barrierefrei-lernen/
An beiden Volkshochschulen kann das GIB-Zertifikat "Deutsche Gebärdensprache - Mittelstufe" erworben werden. Dieses Zertifikat entspricht den Kenntnissen nach vier Gebärdensprachkursen (DGS I bis IV).
Kerstin Mackevicius
Kesterstraße 25 - 86153 Augsburg
Tel (AB): 0821/508 735 09
Bildtel.: 0821/508 13 86
SMS: 0151/528 790 23
Fax: 0821/349 34 59
E-Mail:
Internet: www.allerhand-augsburg.de
im Verein JSB e.V. bei der Ev. Gehörlosenseelsorge
Egidienplatz 33 - 90403 Nürnberg
Anmeldung zu Kursen:
Tel: 0911 / 214 13 34
Fax: 0911 / 214 13 22
E-Mail:
Internet: http://www.ararat-akademie.de/
C. und H. Ruppert
Balanstraße 23 - 81669 München
Tel: 089 / 44 42 95 00
Fax: 089 / 44 42 95 01
Bildtel: 089 / 42 94 80
E-Mail:
Internet: www.blickfang-muenchen.de
Gehörlosenverband München und Umland e.V.
Lohengrinstraße 11 - 81925 München
Tel: 089/99 26 98 – 12
E-Mail:
Internet: www.gebaerdensprachschule-muenchen.de
Unter dem Link www.gehoerlosenbund.de finden Sie andere Angebote auch außerhalb Bayerns.
Viel Erfolg und Spaß beim Erlernen der Gebärdensprache!
Für hörbehinderte Personen, die der Schriftsprache gut folgen können, werden Schriftdolmetscher*innen eingesetzt, die die gesprochene Sprache und akustische Informationen nahezu zeitgleich in Schriftsprache umsetzen. Somit kann alles am Laptop, einem extra Bildschirm oder einer Leinwand mitgelesen werden. Dies ermöglicht dem betroffenen Personenkreis (schwerhörigen, spätertaubten und tauben Menschen sowie auch CI-Träger*innen) aktiv und live an Sitzungen, Gesprächen, Weiterbildungen, Studium etc. teilzunehmen.
Schriftdolmetscher*innen arbeiten nach der konventionellen Methode, mit Spracherkennung oder der computergestützten Maschinenstenographie.
Eine Liste der in Bayern tätigen Schriftdolmetscher*innen finden Sie hier.
Für die Vermittlung von Schriftdolmetscher*innen wenden Sie sich bitte an eine der 9 bayerischen Vermittlungsstellen.
Der Bedarf an qualifizierten Schriftdolmetscher*innen ist in Bayern bei weitem nicht gedeckt. Die Zahl der anerkannten Schriftdolmetscher*innen reicht gegenwärtig für eine flächendeckende Versorgung, insbesondere des ländlichen Raums, nicht aus. Erforderlich wären erheblich mehr Dolmetscher*innen.
Das GIB bietet deshalb seit 2015 in Zusammenarbeit mit dem SDI München eine qualifizierte Ausbildung zum*zur Schriftdolmetscher*in und damit im Sinne der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung eine weitere Kommunikationshilfe für Menschen mit Hörbehinderung an.
Detaillierte Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.
Immer mehr Hörende möchten die Deutsche Gebärdensprache (DGS) erlernen, die seit 2002 gesetzlich anerkannt ist. Auch die Medien interessieren sich zunehmend für Gehörlose und die Gebärdensprache. So gibt es z. B. immer mehr Filme, die auch in Gebärdensprache übersetzt werden.
Die Schönheit und die starke emotionale Ausdrucksweise der Gebärdensprache fasziniert die Hörenden. Wenn sie sich mit Gehörlosen treffen, sind sie ihnen gegenüber sehr aufgeschlossen und neugierig. So möchten sie auch Berufe ergreifen, in denen sie mit Gehörlosen arbeiten, z.B. als Gebärdensprachdolmetscher*in oder als Lehrer*in für gehörlose Schüler*innen.
Die Nachfrage nach Gebärdensprachkursen steigt immer weiter, aber es gibt zu wenig Gebärdensprachdozent*innen. In Großstädten ist die Situation schon problematisch, auf dem Land ist es aber noch gravierender.
Wenn einzelne Gehörlose Hörende unterrichten wollen, dann vermitteln sie die Gebärdensprache und die Kultur Gehörloser. Sie bilden sozusagen die Brückenpfeiler der Brücke zwischen der Welt der Gehörlosen und der Welt der Hörenden, auf der sich Gehörlose und Hörende begegnen können.
Wenn Hörende die Gebärdensprache beherrschen und die Kultur Gehörloser kennen, dann klappt die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen besser.
Durch das selbstbewusste Erscheinen als Botschafter mit Kenntnissen beider Kulturen können Gehörlose als Gebärdensprachdozent*innen einen Beitrag leisten, dass die Gehörlosengemeinschaft respektiert wird. Sie sind sozusagen ein Vorbild.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach qualifizierten Dozent*innen wurden die Grundlagen des noch jungen Berufes durch eine speziell dafür eingesetzte Arbeitsgruppe des Deutschen Gehörlosen Bundes entwickelt.
Ein erster Entwurf wurde im Dezember 2003 im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Bundesverbandes der Dozenten für Gebärdensprache e.V. vorgestellt und von den Mitgliedern angenommen.
Im Juni 2004 wurde dann das Berufsbild offiziell unterzeichnet. Vom GIB wurde es ebenfalls durch dessen Unterschrift anerkannt und bestätigt.
Vielleicht wollen Sie wissen, was die Tätigkeit genau beinhaltet.
Ein*e Gebärdensprachdozent*in hat u.a. folgende Aufgaben:
Unterrichtsvorbereitung, entsprechendes Unterrichtsmaterial für verschiedene Gruppen von Unterrichtsteilnehmern entwickeln, z.B. für eine Gruppe mit allgemeinem Interesse an der Gebärdensprache oder für eine Gruppe von Gebärdensprachdolmetscher*innen.
Im Unterricht werden nicht nur Gebärden gezeigt, sondern auch Grammatikregeln und Kommunikationstaktiken vermittelt, über Gehörlosenkultur, Geschichte Gehörloser und die Gehörlosengemeinschaft informiert.
Nicht nur Unterricht, sondern auch Auswertung und Reflexion sind wichtig, z.B. die eigene Rolle als Dozent*in und den Unterrichtsablauf überprüfen sowie prüfen, ob die Unterrichtsziele erreicht wurden.
Gebärdensprachunterricht in:
Auch andere Betätigungsfelder sind möglich:
Gebärdensprachdozent*innen arbeiten entweder hauptberuflich- (angestellt oder freiberuflich) oder nebenberuflich.
dann passt der Beruf "Gebärdensprachdozent*in" zu Ihnen.
Wir brauchen mehr qualifizierte Gebärdensprachdozent*innen, deswegen bieten wir eine grundlegende berufsbegleitende Ausbildung an.
„Unter Taubblindheit ist eine Behinderung zu verstehen, die ausgeht von einer Schädigung sowohl des Sehens als auch des Hörens. Da beide Fernsinne geschädigt sind, können die Ausfälle des einen Sinnes nicht oder nur mangelhaft durch den jeweils anderen Sinn kompensiert werden.“ (D. Bunck, „Die Gegenwart“ 2/1998). So kann ein Blinder sein Gehör nutzen, um sich zu orientieren und die Umwelt wahrzunehmen. Gehörlosen dient der Sehsinn, um das fehlende Gehör teilweise auszugleichen.
Ein Taubblinder hat Einschränkungen des Sehens und Hörens. Somit liegen seine Kompensationsmöglichkeiten, neben dem Ausnutzen von Seh- und Hörresten, in seinem Tast-, Körper-, und Geruchssinn.
Zur Gruppe der Taubblinden können folgende Personen gehören: Taube/Gehörlose, Ertaubte, Taubblinde, Schwerhörige, gehörlose Gebärdensprachnutzer, Gehörlose mit Sehbehinderung, Blinde mit Hörbehinderung und Geburtstaubblinde.
Wir sprechen im Zusammenhang mit Hörsehbehinderung immer von „taubblind“. Dies beinhaltet, dass noch Hörreste und Restsehvermögen vorhanden sein können. Nicht jeder Taubblinde ist also völlig blind und völlig taub.
Die Ursachen von Taubblindheit können sehr verschieden sein: Es gibt Menschen, die schon von Geburt an taubblind sind. Andere werden im Laufe ihres Lebens taubblind. So gibt es Gehörlose, die aufgrund eines Syndroms im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter nach und nach ihr Sehvermögen verlieren. Blinde Menschen können ertauben oder im Alter so stark schwerhörig werden, dass auch sie unter die Taubblinden fallen.
Je nachdem, welche Sprache vom Betroffenen gelernt wurde, wird er seine bisherige Kommunikationsform auch nach Eintreten der Taubblindheit weiter nutzen.
So sind vormals Blinde, die ihr Gehör verlieren, deutschkompetent und werden sich auch weiterhin in Lautsprache äußern.
Gehörlose, die erblinden, haben die Gebärdensprache als Muttersprache. Um diese Sprache wahrnehmbar zu machen müssen die Gebärden abgefühlt werden.
Die verschiedenen Aspekte des Lebens von Taubblinden sind diesen Wahrnehmungsmöglichkeiten unterworfen: Im Haushalt helfen Hilfsmittel für Blinde, z. B. Klebepunkte, um alltägliche Dinge wie eine Waschmaschine bedienen zu können. Beim Spaziergang in gewohnter Umgebung hilft ein Stock, um Unwegsamkeiten aus dem Weg zu gehen und Gefahrsituationen (z. B. eine Straße) zu erkennen.
Um sich zu unterhalten stehen den Angehörigen und Freunden verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, die der Taubblinde wahrnehmen kann:
Taktile Gebärden
Lormen
Für Menschen, die sich vorher noch nie mit einem Taubblinden unterhalten haben, können:
Braillezeile am Computer
Taubblinde Menschen können Hilfe in Form von Taubblindenassistent*innen beantragen. Taubblindenassistent*innen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die sowohl die Kommunikation mit den Betroffenen kennen als auch Hintergründe medizinischer, sozialer und psychologischer Natur. Zudem wissen sie, wie man taubblinde Menschen inner- und außerhalb von Gebäuden sicher führt.
Trotz der hohen Anforderungen, die mit diesem Beruf verbunden sind, existierte bis 2002 in Bayern keine Ausbildung zum*zur Gebärdensprachdolmetscher*in. Die Dolmetscher*innen, die bis dahin in den Vermittlungsstellen geführt wurden, hatten eine vom Landesverband Bayern der Gehörlosen ausgerichtete Zulassungsprüfung abgelegt. Diese beinhaltete jedoch keine Ausbildung.
Aus dieser Situation und der stetig steigenden Nachfrage nach Gebärdensprachdolmetscher*innen - nicht zuletzt auf Grund gesetzlicher Änderungen - ergab sich ein zwingender Ausbildungsbedarf. Deshalb gab es von 2002 bis 2015 am GIB eine berufsbegleitende Ausbildung, die auf die Staatliche Prüfung vorbereitet. Seit Wintersemester 2015 gibt es in Bayern an der Hochschule Landshut die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetschen zu studieren.
Neben der Ausbildung ist es wichtig, die bereits in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher*innen ständig weiterzubilden. Hierfür schaffen wir Fortbildungsangebote.
Alle beim GIB aufgeführten Dolmetscher*innen sind geprüfte Dolmetscher*innen, die regelmäßig der Fortbildungspflicht nachkommen und innerhalb von 2 Jahren durch die Teilnahme an Fortbildungen mindestens 40 Fortbildungspunkte vorweisen können. Eine Liste aller vom GIB anerkannten Dolmetscher*innen, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, finden Sie auf unserer Homepage unter Dolmetscher*innen.
Weitere Informationen zur Fortbildungspflicht für Gebärdensprachdolmetscher*innen in Bayern erhalten Sie beim BGSD e.V. Bayern.
2004 wurde am GIB erstmals die Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher*innen nach neuer Fassung der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscher*innen (GDPO) durchgeführt. Die Staatliche Prüfung wird am GIB weiterhin regelmäßig - in der Regel jährlich - angeboten.
Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde über einen Vorgang der Dolmetschervermittlung einreichen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und geben Sie auch Ihre persönlichen Daten an. Nur dann kann Ihre Beschwerde bearbeitet werden. Ihre persönlichen Angaben werden nicht an andere Personen oder Stellen weitergegeben.
Das GIB wird Ihre Beschwerde direkt, mit Angabe Ihrer persönlichen Daten, an die Vermittlungsstelle weitergeben. Die Vermittlungsstelle wird Ihre Beschwerde prüfen und versuchen, eine gute Lösung zu finden. Sie werden über das weitere Vorgehen informiert.
Sie erhalten eine Kopie Ihrer Beschwerde an Ihre E-Mail Adresse.
Die mit * markierten Angaben sind Pflicht, sonst kann das Formular nicht verschickt werden.
Immer mehr Hörende möchten die Deutsche Gebärdensprache (DGS) erlernen. DGS ist seit 2002 gesetzlich als Sprache anerkannt. Auch in den Medien (zum Beispiel im Fernsehen, Internet) steigt das Interesse an Gehörlosen und der Gebärdensprache. Es gibt auch immer mehr Filme mit Gebärdensprach-Untertitel.
Die Hörenden sind begeistert von der Schönheit der Gebärdensprache. Besonders gefällt den Hörenden der starke emotionale Ausdruck1 in der Gebärdensprache. Viele Hörende sind sehr neugierig auf die Gehörlosen-Kultur. Hörende zeigen großes Interesse und möchten mehr über Gehörlose erfahren. Viele Hörende möchten auch Berufe lernen, in denen sie mit Gehörlosen arbeiten können, zum Beispiel als Gebärdensprach-Dolmetscher oder als Lehrer für gehörlose Schüler.
Die Nachfrage nach Gebärdensprach-Kursen steigt immer weiter. Aber es gibt zu wenig Gebärdensprach-Dozenten in den Großstädten. Auf dem Land ist der Bedarf an Gebärdensprach-Dozenten sogar noch größer.
Wenn Gehörlose Hörende unterrichten, dann informieren sie über Gebärdensprache und die Kultur Gehörloser. Gehörlose Gebärdensprach-Dozenten bauen somit eine Brücke zwischen der Welt der Gehörlosen und der Welt der Hörenden. Sie schaffen die Voraussetzungen für eine barrierefreie2 Kommunikation.
Wenn Hörende die Gebärdensprache beherrschen und die Kultur Gehörloser kennen, dann klappt die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen besser.
Gehörlose Gebärdensprach-Dozenten haben als Betroffene ein großes Wissen über die eigene Gehörlosen-Kultur. Sie haben aber auch große Kenntnisse über die Kultur der Hörenden. Gehörlose Gebärdensprach-Dozenten können deshalb durch ihr selbstbewusstes Auftreten Botschafter für die Gehörlosen-Gemeinschaft sein. Sie können dabei helfen, dass die Gehörlosen-Gemeinschaft von den Hörenden respektiert wird. Sie können ein Vorbild sein.
Der Bedarf nach ausgebildeten Gebärdensprach-Dozenten steigt ständig. Eine Arbeitsgruppe4 des Deutschen Gehörlosen-Bundes entwickelte deshalb die Grundlagen für den noch jungen Beruf „Gebärdensprach-Dozent“.
Im Dezember 2003 gab es eine Informations-Veranstaltung des Bundesverbandes der Dozenten für Gebärdensprache e.V. Ein erster Entwurf für das Berufsbild des Gebärdensprach-Dozenten wurde vorgestellt. Der Entwurf wurde von den Mitgliedern angenommen.
Im Juni 2004 wurde dann das Berufsbild offiziell5 unterzeichnet. Auch das GIB unterzeichnete und bestätigte das Berufsbild.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Aufgaben ein Gebärdensprach-Dozent hat:
Ein Gebärdensprach-Dozent muss seinen Unterricht vorbereiten. Das bedeutet, er muss Unterrichts-Material für unterschiedliche Gruppen von Unterrichts-Teilnehmern entwickeln. Zum Beispiel für eine Gruppe von Hörenden mit allgemeinem Interesse an der Gebärdensprache. Oder aber auch für eine Gruppe von Gebärdensprach-Dolmetschern.
Im Unterricht werden nicht nur Gebärden gezeigt, sondern auch Grammatik-Regeln6 und Kommunikations-Taktiken7 gelehrt. Gebärdensprach-Dozenten informieren auch über Gehörlosen-Kultur, Geschichte Gehörloser und die Gehörlosen-Gemeinschaft.
Für einen Gebärdensprach-Dozenten sind neben dem Unterricht auch die Auswertung und Reflexion8 wichtig. Der Gebärdensprach-Dozent muss immer über seine eigene Rolle als Dozent nachdenken. Es ist auch wichtig, dass er den Unterrichts-Ablauf auswertet. Er muss auch prüfen, ob alle Unterrichts-Ziele erreicht wurden.
Gebärdensprach-Unterricht in ...
Auch andere Aufgaben-Felder sind möglich:
Gebärdensprach-Dozenten arbeiten entweder hauptberuflich (angestellt oder freiberuflich) oder nebenberuflich.
Die Gesellschaft braucht mehr qualifizierte10 Gebärdensprach-Dozenten. Deshalb bieten wir eine berufsbegleitende Ausbildung an.
1 viel Gefühl in Mimik und Gebärden
2 ohne Einschränkung für Menschen mit Behinderung
3 Vorstellungen über Tätigkeits-Bereiche und Ziele eines Berufes
4 eine Gruppe von Personen, die sich regelmäßig trifft, um bestimmte Themen zu besprechen
5 amtlich
6 Sprach-Regeln
7 verschiedene Möglichkeiten, wie man sich im Gespräch verhalten kann
8 Nachdenken über bestimmte (Unterrichts-)Situationen
9 neue Ideen haben
10 ausgebildet
Für hörgeschädigte Personen, die Schrift-Sprache gut verstehen, werden Schrift-Dolmetscher eingesetzt. Schrift-Dolmetscher übersetzen die gesprochene Sprache und akustische1 Informationen beinahe zeitgleich in Schrift-Sprache. Somit kann der Mensch mit Hörbehinderung alles am Laptop, auf einem extra Bildschirm oder auf einer Leinwand mitlesen. Schrift-Dolmetschen ermöglicht Schwerhörigen, CI-Trägern, Spätertaubten und Gehörlosen, aktiv und live an Sitzungen, Gesprächen, Weiter-Bildungen, Studium etc.2 teilzunehmen.
Schrift-Dolmetscher arbeiten entweder mit Sprach-Erkennung oder computergestützter3 Maschinen-Stenographie4.
Eine Liste der in Bayern tätigen Schriftdolmetscher*innen finden Sie hier.
Für die Vermittlung von Schriftdolmetscher*innen wenden Sie sich bitte an eine der 9 bayerischen Vermittlungsstellen.
In Bayern gibt es nicht genug ausgebildete Schrift-Dolmetscher. Besonders am Land ist die Situation schlecht.
Das GIB bietet deshalb seit 2015 eine Ausbildung zum Schrift-Dolmetscher anzubieten. Somit unterstützt das GIB die Umsetzung der Bayerischen Kommunikations-Hilfe-Verordnung5. Damit wird eine weitere Kommunikations-Hilfe für Menschen mit Hörbehinderung angeboten.
Detaillierte Informationen zur Ausbildung finden Sie hier.
1 den Klang betreffend → klanglich
2 und so weiter
3 funtioniert mit Hilfe eines Computers
4 Kurz-Schrift
5 Gesetz zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikations-Hilfen
Informationen im Internet zu Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Hörbehinderung zu Gebärdensprache, Gebärdensprachdolmetschen bzw. Ausbildungen sowie zu technischen Hilfsmitteln und finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
https://sanubi.de/hilfsmittel-fuer-senioren – Ratgeber zum Thema Hörhilfen