Gebärdensprachdolmetscher*innen können z. B. zum Einsatz kommen bei:
- Aufnahmegespräch (Anmeldung, formale Aufnahme im Krankenhaus)
- OP-Vorgespräche mit den verschiedenen Fachärzt*innen (z. B. Risikoaufklärung, Anästhesie- und OP-Besprechung)
- Aufnahme auf die Station
- Therapiegespräche
- Nachbesprechung einer Behandlung oder Operation
Kostenträger Krankenhaus (stationär): Die Höhe des Honorars richtet sich in Anlehnung an die Vereinbarung mit den Krankenkassen (siehe LINK) in der Regel nach dem JVEG (
§ 8 Abs. 2,
§ 9 Abs. 3).