Bei kirchlichen Amtshandlungen in ihren hörenden evangelischen Gemeinden haben einzelne Gehörlose die Möglichkeit, eine+n Gebärdensprachdolmetscher*in in Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Amtshandlung (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) nicht durch einen Gehörlosenseelsorger durchgeführt werden kann.
Gebärdensprachdolmetscher*innen werden eingesetzt bei:
- Taufe
- Hochzeit (Trauung)
- Konfirmation
- Beerdigung
Die Vergütung für Gebärdensprachdolmetscher*innen erfolgt nach den Richtlinien der DAFEG.Ihre zuständige Gehörlosengemeinde finden Sie unter
http://www.egg-bayern.de/Gemeinden/