Regelmäßige notwendige Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen können z.B. sein
- Telefonate
- Besprechungen
- Gespräche mit Auftraggeber*innen
- Der*die Gehörlose muss seine*ihre Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
- Der*die Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine*ihre selbständige Tätigkeit decken.
- Die persönliche Assistenz durch eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in muss zur Sicherung der Selbständigkeit notwendig sein.
- Die Unterstützung durch den*die Gebärdensprachdolmetscher*in muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
- Der*die Gehörlose muss den Kernbereich seiner*ihrer Aufgaben selbständig leisten können.
§ 102 Abs. 4 SGB IX i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein)