Standesamt
Einleitung
Wenn Gehörlose Kontakt zum Standesamt aufnehmen müssen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Finanzierung eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
(§ 1 BayKHV)
(§ 1 BayKHV)
Einsatzbereiche
Einsätze für Gebärdensprachdolmetscher*innen beim Standesamt können notwendig sein z. B. bei
- Eheschließungen oder
- Begründungen von Lebenspartnerschaften,
- Geburten
- Sterbefällen
- Namensführungen
- sonstigen Änderungen im Personenstand einer Person
- weiteren Beurkundungen (z. B. Vaterschaftsanerkennung).
(Weitere Informationen zu Ablauf und Voraussetzungen siehe unter Bayerische Ämter und Behörden.)