Betriebliche Ausbildung (Auszubildende)

Betriebliche Ausbildung (Auszubildende)

Wenn ein*e gehörlose*r Jugendliche*r seine*ihre Berufsausbildung in einem regulären Ausbildungsbetrieb absolviert, hat er*sie unter Umständen einen zusätzlichen Bedarf an Unterstützung.

Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen von verschiedenen Maßnahme-Angeboten, die Bildungseinrichtungen für Hörgeschädigte durchführen, wie z. B. die Unterstützte Betriebliche Ausbildung (UBA) oder die Begleitete Betriebliche Ausbildung.
Die Bildungseinrichtungen erhalten für die Betreuung des Jugendlichen eine Pauschale, die auch die Kommunikationssituation sicherstellen soll, z. B. durch Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetscher*innen im betrieblichen Ausbildungsteil.

Ablauf

  • Der*die gehörlose Auszubildende bespricht mit seinem*ihrem Reha-Berater*in bei der Agentur für Arbeit, in welchem Umfang eine unterstützende Maßname in seinem*ihrem Ausbildungsbetrieb erforderlich ist.
  • Die Agentur für Arbeit beauftragt eine Bildungseinrichtung für Hörgeschädigte mit der unterstützenden Begleitung, je nach Bedarf und Voraussetzung zunächst befristet (z. B. zunächst für ein Jahr, maximal bis zum Ende der Ausbildungszeit).
  • Die Bildungseinrichtung beauftragt, falls erforderlich, Gebärdensprachdolmetscher*innen.
  • Die*die Dolmetscher*in rechnet sein*ihr Honorar mit der Bildungseinrichtung nach den vorher vereinbarten Konditionen ab.

Kostenträger

Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit der Bildungseinrichtung

Höhe der Kostenübernahme

Bei Abrechung mit der Bildungseinrichtung gelten die vereinbarten Konditionen, bei der direkten Finanzierung durch die Agentur für Arbeit ist JVEG § 9 Abs. 3 anzuwenden.

Wichtig

Sollte ein weiterer Bedarf an Dolmetschleistungen entstehen, z. B. durch notwendige überbetriebliche Schulungen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, kann der*die Auszubildende bei seinem*ihrem Reha-Berater bei der Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für den zusätzlichen Einsatz eines*einer Gebärdendensprachdolmetscher*in beantragen. Die Agentur prüft den Antrag und die Notwendigkeit des Bedarfs.
(Zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher*innen beim Besuch einer Regelberufsschule siehe unter Berufsausbildung mit Regelberufsschule.)