Gehörlose Jugendliche können ihre Berufsausbildung auf 4 verschiedenen Wegen absolvieren:
- Betriebliche Ausbildung in einer Firma mit Berufsschulunterricht in einer Regelberufsschule (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Näheres dazu siehe unter dem Schlagwort Berufsausbildung mit Regelberufsschule)
- Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) für Hörgeschädigte oder an einer anderen Ausbildungsstätte für Hörgeschädigte (z. B. Gehörlosenfachschule), auch in verzahnter Form mit längeren Ausbildungsphasen in einer Firma möglich
- Betriebliche Ausbildung in einer Firma und Berufsschulunterricht in einem BBW (z. B. in München oder Nürnberg) oder an einer Berufsschule für Hörgeschädigte (z. B. in Essen)
- Kooperative Ausbildung in einer Firma mit einem Bildungsträger als Vertragspartner
Nachfolgende Informationen betreffen ausschließlich die oben genannten Ausbildungswege 2. bis 4. Für die Finanzierung notwendiger Dolmetschkosten gilt folgende Regelung:
- Der jeweilige Ausbildungsträger (z. B. BBW, Salo) erhält von der Agentur für Arbeit ein festes monatliches Budget zur Finanzierung aller Betreuungskosten für den gehörlosen Auszubildenden.
- In diesem Budget sind alle anfallenden Dolmetscherkosten mit enthalten.
Agentur für Arbeit oder zuständiger Rehabilitationsträger.
Entsprechend der Regelungen bei den verschiedenen Ausbildungsträgern.