Arbeitslos oder arbeitsuchend melden
Einleitung
Wenn sich Gehörlose arbeitslos oder arbeitsuchend melden und eine Dolmetschleistung notwendig ist, sind die Arbeitsagenturen die zuständigen Kostenträger für die Finanzierung.
(§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X, § 9 BGG)
(Weitere Informationen siehe unter Agentur für Arbeit.)
(§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X, § 9 BGG)
(Weitere Informationen siehe unter Agentur für Arbeit.)