Die Stadt Nürnberg hat eine neue Internetseite mit Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) speziell für Menschen mit Hörbehinderung eingerichtet. Die Website ist unter der eingängigen Kurzadresse dgs.nuernberg.de erreichbar. Die Seite ist auch direkt von der Startseite des Stadtportals über das DGS-Icon "gebärdende Hände" zu finden.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger online informieren oder vorab bei der zuständigen Dienststelle anrufen. Doch wie gehen Menschen, die nur eingeschränkt oder gar nicht hören können, mit einer solchen Lebenslage um? Hier soll das neue Angebot in Deutscher Gebärdensprache weiterhelfen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Wer als Gebärdensprachdozent*in gerne Hausgebärdensprachkurse durchführen möchte, dem bietet das GIB nun einen Wieterbildungskurs hierfür an. Der Kurs soll Gebärdensprachdozent*innen dazu befähigen, im Rahmen der frühkindlichen Gebärdensprachförderung im häuslichen Umfeld fachlich versiert zu unterrichten.
Die Zusatzausbildung beginnt am 7. Oktober 2021. Alle neun Module finden in den Räumlichkeiten des GIB in Nürnberg statt.
Tätigkeitsschwerpunkte von Dozent*innen für Hausgebärdensprachkurse liegen in den Bereichen:
Unsere Absolvent*innen arbeiten:
Interesse? Detaillierte Infos finden Sie hier.
Anmeldeschluss ist 30.06.2021!
Im Zeitraum von Juni 2021 bis voraussichtlich Herbst 2022 findet im GIB ein Kurs zur gezielten und intensiven Vorbereitung auf die staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher/innen statt. Für diesen Kurs wurde die Bewerbungsfrist verlängert, sodass eine Bewerbung noch bis 9.04.2021 möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.giby.de/angebot/pruefungsvorbereitung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Angebot!
Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Kurse aufgrund der anhaltend positiven Entwicklung der Cornoa-Lage in Bayern wieder verstärkt in Präsenzform anbieten können!
Am 05.06.2021 ist von der Bayerischen Staatsregierung die 13.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht worden. Demnach können Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung unter Einhaltung der verpflichtenden Schutz- und Hygienevorgaben in Präsenzform durchgeführt werden, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert (hier Nürnberg) unter 100 liegt. Das GIB bietet deshalb seine Kurse wieder überwiegend in Präsenz an.
Den tagesaktuellen Inzidenzwert für Nürnberg finden Sie hier.
Aufgrund der weiterhin angespannten Situation bzgl. der Corona-Pandemie und der zu Ihrer Eindämmung ergriffenen Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung am 15. Dezember 2020 durch Erlass der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) bestimmt, dass der Betrieb von Fort- und Weiterbildungsstätten wieder untersagt ist. Dies gilt aktuell bis 10. Januar 2021. Wir bedauern deshalb, dass unser Bildungsinstitut bis auf Weiteres keinen Präsenzunterricht anbieten kann. Wo möglich werden wir den Unterricht online durchführen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bestimmungen der 11. BayIfSMV dienen der Umsetzung des Maßnahmenpakets, dessen Eckpunkte in der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 beschlossen wurden. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen getroffen, die aufgrund der Infektionslage in Bayern erforderlich sind.
Anlass für die erneute Verschärfung in Gestalt der 11. BayIfSMV ist die Zuspitzung des sich bereits auf sehr hohem Niveau befindlichen Infektionsgeschehens. Hier sind regionale Sieben-Tage-Inzidenzwerte von teilweise über 600 zu verzeichnen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen (u. a. der „Lockdown Light“ und seine Verschärfung in der 10. BayIfSMV sowie die „Hotspotstrategie“) haben keinen Rückgang der Fallzahlen herbeigeführt. Im Gegenteil ist weiterhin eine hohe Anzahl an Übertragungen in der Bevölkerung zu beobachten und ein erneuter, deutlicher Anstieg der Fallzahlen zeichnet sich ab.
Die Maßnahmen der 11. BayIfSMV sind zeitlich befristet. Voraussichtlich am 5. Januar 2021 wird auf Bund-Länder-Ebene über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beraten, um diese im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung anzupassen.
