Gehörlose Arbeitnehmer*innen erhalten vom Inklusionsamt Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Arbeits- und Berufsleben. (
§ 102 ff SGB IX)
Das Inklusionsamt kann für die Beratung von Gehörlosen auch sogenannte Integrationsfachdienste beauftragen.
Im Arbeits- und Berufsleben von Gehörlosen kann das Inklusionsamt den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen bezuschussen.
(
§ 102 Abs. 3 und 4 SGB IX i. V. m.
§§ 17,
21,
24 und
27 SchwbAV)
Die finanzielle Unerstützung durch das Inklusionsamt erfolgt als
(Nähere Informationen siehe unter den jeweiligen Schlagworten.)
Das Inklusionsamt bezuschusst die anfallenden Dolmetschkosten entsprechend der Empfehlungen des Integrationsamtes Bayern (ZBFS), siehe LINK. Einen eventuell entstehenden Differenzbetrag gleicht entweder der*die Arbeitgeber*in oder der*die Gehörlose selbst aus.