Innerhalb der katholischen Gemeinden ist die Kostenübernahme von Dolmetscheinsätzen für gehörlose Mitglieder nicht einheitlich geregelt.
Generell gilt bei Fällen, in denen der Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in notwendig ist:
- Gehörlose bitten bei ihrer hörenden Gemeinde um den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
- Die Gemeinde bespricht Einsatzmöglichkeiten bzw. Bewilligungen mit der katholischen Gehörlosenseelsorge (siehe LINK).
- Die Gehörlosenseelsorge gewährleistet die Kommunikation entweder durch eigene Mitarbeiter oder organisiert eine*n Dolmetscher*in.
- Taufe und Trauung gehörloser Gemeindemitglieder sowie die Beerdigung werden in der Regel durch die Gehörlosenseelsorge übernommen.
Falls die Kommunikation in Gebärdensprache nicht über die Gehörlosenseelsorge sichergestellt wird, vereinbart der*die Dolmetscher*in mit der hörenden Gemeinde ein Honorar, das in der Regel aus dem Sozialfonds dieser Gemeinde finanziert wird. Das vereinbarte Honorar rechnet der*die Dolmetscher*in direkt mit der Gemeinde ab.
Bei Unklarheiten übernimmt die katholische Gehörlosen-Seelsorge die übergeordnete Koordination.