Katholische Kirche

Katholische Kirche

Innerhalb der katholischen Gemeinden ist die Kostenübernahme von Dolmetscheinsätzen für gehörlose Mitglieder nicht einheitlich geregelt.
Generell gilt bei Fällen, in denen der Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in notwendig ist:
  • Gehörlose bitten bei ihrer hörenden Gemeinde um den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in.
  • Die Gemeinde bespricht Einsatzmöglichkeiten bzw. Bewilligungen mit der katholischen Gehörlosenseelsorge (siehe LINK).
  • Die Gehörlosenseelsorge gewährleistet die Kommunikation entweder durch eigene Mitarbeiter oder organisiert eine*n Dolmetscher*in.
  • Taufe und Trauung gehörloser Gemeindemitglieder sowie die Beerdigung werden in der Regel durch die Gehörlosenseelsorge übernommen.

Höhe der Kostenübernahme

Falls die Kommunikation in Gebärdensprache nicht über die Gehörlosenseelsorge sichergestellt wird, vereinbart der*die Dolmetscher*in mit der hörenden Gemeinde ein Honorar, das in der Regel aus dem Sozialfonds dieser Gemeinde finanziert wird. Das vereinbarte Honorar rechnet der*die Dolmetscher*in direkt mit der Gemeinde ab.

Wichtig

Bei Unklarheiten übernimmt die katholische Gehörlosen-Seelsorge die übergeordnete Koordination.