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Evangelische Kirche

Evangelische Kirche

Bei kirchlichen Amtshandlungen in ihren hörenden evangelischen Gemeinden haben einzelne Gehörlose die Möglichkeit, eine+n Gebärdensprachdolmetscher*in in Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Amtshandlung (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) nicht durch einen Gehörlosenseelsorger durchgeführt werden kann.

Einsatzbereiche

Gebärdensprachdolmetscher*innen werden eingesetzt bei:
  • Taufe
  • Hochzeit (Trauung)
  • Konfirmation
  • Beerdigung

Voraussetzungen

Voraussetzungen (für Gehörlose):
  • Der*die Gehörlose muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.
  • Der Einsatz muss im Rahmen einer der oben genannten kirchlichen Amtshandlungen stattfinden.
Voraussetzungen (für Dolmetscher*innen):
  • In Bayern ist eine Anerkennung durch die evangelische Gehörlosenseelsorge erforderlich.
  • Der*die Dolmetscher*in muss hierfür Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sein.
  • Die Beantragung der Anerkennung erfolgt direkt bei der evangelischen Gehörlosenseelsorge.
  • Ausnahmen sind in Absprache mit der Gehörlosenseelsorge möglich.

Ablauf

  • Der*die Gehörlose stellt so früh wie möglich einen Antrag bei der zuständigen Gehörlosengemeinde.
  • Bei Taufen, Konfirmationen und Trauungen muss der*die Gehörlose den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem Termin stellen.
  • Ausnahme Beerdigung: Bei einer Beerdigung kann es auch weniger als 6 Wochen vorher sein. Stellen Sie Ihren Antrag bei Beerdigungen aber trotzdem so bald wie möglich VOR der Beerdigung bei der zuständigen Gehörlosengemeinde.
  • Die Gehörlosengemeinde beauftragt eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in. In Ausnahmefällen kann der*die Gehörlose in Absprache mit der zuständigen Gehörlosengemeinde selbst eine*n Dolmetscher*in organisieren (siehe Voraussetzungen für Dolmetscher*innen).
  • Der*die Dolmetscher*in stellt seine*ihre Rechnung an die Gehörlosengemeinde. Die Gehörlosengemeinde leitet die Rechnung weiter an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge (DAFEG).
  • Die DAFEG überweist das Honorar an den*die Dolmetscher*in.

Höhe der Kostenübernahme

Die Vergütung für Gebärdensprachdolmetscher*innen erfolgt nach den Richtlinien der DAFEG.Ihre zuständige Gehörlosengemeinde finden Sie unter http://www.egg-bayern.de/Gemeinden/

Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung
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