Evangelische Kirche
Evangelische Kirche
Einleitung
Bei kirchlichen Amtshandlungen in ihren hörenden evangelischen Gemeinden haben einzelne Gehörlose die Möglichkeit, eine+n Gebärdensprachdolmetscher*in in Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Amtshandlung (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) nicht durch einen Gehörlosenseelsorger durchgeführt werden kann.
Einsatzbereiche
Gebärdensprachdolmetscher*innen werden eingesetzt bei:
- Taufe
- Hochzeit (Trauung)
- Konfirmation
- Beerdigung
Voraussetzungen
Voraussetzungen (für Gehörlose):
- Der*die Gehörlose muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.
- Der Einsatz muss im Rahmen einer der oben genannten kirchlichen Amtshandlungen stattfinden.
Voraussetzungen (für Dolmetscher*innen):
- In Bayern ist eine Anerkennung durch die evangelische Gehörlosenseelsorge erforderlich.
- Der*die Dolmetscher*in muss hierfür Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche sein.
- Die Beantragung der Anerkennung erfolgt direkt bei der evangelischen Gehörlosenseelsorge.
- Ausnahmen sind in Absprache mit der Gehörlosenseelsorge möglich.
Ablauf
- Der*die Gehörlose stellt so früh wie möglich einen Antrag bei der zuständigen Gehörlosengemeinde.
- Bei Taufen, Konfirmationen und Trauungen muss der*die Gehörlose den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem Termin stellen.
- Ausnahme Beerdigung: Bei einer Beerdigung kann es auch weniger als 6 Wochen vorher sein. Stellen Sie Ihren Antrag bei Beerdigungen aber trotzdem so bald wie möglich VOR der Beerdigung bei der zuständigen Gehörlosengemeinde.
- Die Gehörlosengemeinde beauftragt eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in. In Ausnahmefällen kann der*die Gehörlose in Absprache mit der zuständigen Gehörlosengemeinde selbst eine*n Dolmetscher*in organisieren (siehe Voraussetzungen für Dolmetscher*innen).
- Der*die Dolmetscher*in stellt seine*ihre Rechnung an die Gehörlosengemeinde. Die Gehörlosengemeinde leitet die Rechnung weiter an die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge (DAFEG).
- Die DAFEG überweist das Honorar an den*die Dolmetscher*in.
Höhe der Kostenübernahme
Die Vergütung für Gebärdensprachdolmetscher*innen erfolgt nach den Richtlinien der DAFEG.Ihre zuständige Gehörlosengemeinde finden Sie unter http://www.egg-bayern.de/Gemeinden/