Gespräche bei der Bank zählen zum Privatleben Gehörloser. Den Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in müssen sie deshalb selbst finanzieren.
Manchmal bietet eine Bank auf Anfrage Beratungen in Gebärdensprache bzw. eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in an.
Eine weitere Unterstützung könnte unter bestimmten Voraussetzungen über Stiftungen erfolgen (siehe
Stiftungen).