Gehörlose Eltern mit einem gehörlosen Kind in einem Kindergarten können eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in hinzuziehen, wenn sie sich mit dem Kindergarten verständigen müssen.
Einsatzbereiche für Gebärdensprachdolmetscher*innen im Kindergarten sind z. B.:
- Elternabende
- Elternsprechstunden
- notwendige Gespräche zwischen Eltern und Erziehern
- Informationsveranstaltungen im Kindergarten
Der Ablauf der Antragstellung erfolgt wie bei
Eltern und Schule gehörlose Kinder.
In Bayern gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen bei der Kostenübernahme.
1. In den meisten Bezirken wird wie folgt vergütet: Die Übernahme der Dolmetschkosten dient dem Ausgleich der Hörschädigung des Kindes und der Förderung des Kindergartenbesuchs. Es handelt sich hier um eine (Eingliederungs-)Hilfe für ein gehörloses Kind.
Eine Prüfung von Einkommen und Vermögen und eine Kostenbeteiligung der Eltern bzw. des Kindes sind hier nicht vorgesehen. (
§ 92 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII)
Die Höhe der Kostenübernahme erfolgt nach den Richtlinien für Eingliederungshilfe des jeweiligen Bezirks.