Hochschule/Studium

Hochschule / Studium

Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher*innen für gehörlose Student*innen im Rahmen eines Studiums (z. B. Vorlesungen, Seminare) ist eine Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf.

Die Bayerischen Bezirke übernehmen für behinderte Menschen die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen.

Voraussetzungen

  • Bedürftigkeit:
Da die Hochschulhilfe eine Form der Sozialhilfe ist, haben nach der gegenwärtigen Gesetzeslage gehörlose Student*innen nur bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf die Finanzierung.

Das bedeutet für den*die Student*in, dass er*sie bei der Antragstellung seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen muss. Bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen für eine Förderung nicht überschritten werden.
  • Erforderlichkeit:
Der*die Student*in erhält eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in als Hilfe zur Ausbildung, wenn
  1. zu erwarten ist, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird,
  2. das beabsichtigte Studium für den angestrebten Beruf erforderlich ist,
  3. der zukünftige Beruf voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bietet.
  • Der*die gehörlose Student*in
  1. muss eine schriftliche Zusage der Hochschule über einen Studienplatz nachweisen,
  2. darf noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  3. muss über 18 Jahre alt sein.
Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. (Weitere Informationen beim jeweils zuständigen Bezirk oder bei der Beratungsstelle für Hörgeschädigte Studierende in München.)

Ablauf

Es kann bei den verschiedenen Bayerischen Bezirken zu Abweichungen im Ablauf des Antragsverfahrens kommen. Gehörlose Student*innen sollten sich deshalb immer rechtzeitig vorher an ihre*n Ansprechpartner*in beim zuständigen Bezirk wenden (Kontaktadressen siehe LINKS).
Der allgemeine Ablauf des Antragsverfahrens sieht normalerweise wie folgt aus:
  • Der*die Student*in stellt einen Antrag auf Hochschulhilfe (Eingliederungshilfe) beim jeweils zuständigen Bezirk. Hierfür sind verschiedene Nachweise (z. B. Zeugnisse oder Schwerbehindertenausweis) erforderlich. Genauere Informationen erhalten Studenten beim jeweiligen Bezirk (Bsp.: Erfassungsbogen des Bezirks Oberbayern, siehe LINK).
  • Weiterhin gibt der*die Student*in seine*ihre persönlichen Gründe für die Aufnahme des Studiums an.
  • Der*die Student*in stellt seinen*ihren Stundenplan mit der genauen Anzahl an notwendigen Dolmetschstunden zusammen und reicht den Stundenplan mit der Bitte um Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscher*innen ein, gegebenenfalls mit einem Kostenvoranschlag eines*einer Dolmetscher*in. Der Bezirk stellt den Bewilligungsbescheid nach Eingang und Prüfung aller Unterlagen zum Studienbeginn aus.
  • Der*die Student*in sucht entweder selbst geeignete Gebärdensprachdolmetscher*innen oder bekommt sie über die zuständige Vermittlungsstelle im Auftrag des Bezirks zugeteilt.
  • Der*die Dolmetscher*in stellt seine*ihre Rechnung direkt an den zuständigen Bezirk.

Kostenträger

Kostenträger sind die Bezirke als überörtliche Träger der Sozialhilfe (Art. 82 AGSG).

Höhe der Kostenübernahme

Die Höhe der Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der jeweils zuständigen Bezirke und ist dort zu erfragen (siehe LINKS).

Wichtig

Falls der Stundenplan wegen des noch fehlenden Vorlesungsverzeichnisses nicht genau erstellt werden kann, muss der*die Student*in dies beim Bezirk melden und den Bedarf mit einer ungefähren Stundenangabe beantragen.

Der formale Bescheid mit der Höhe der Kostenübernahme erfolgt nach der vollständigen Einreichung aller Unterlagen.