Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienst (IFD)

Integrationsfachdienste werden von Inklusionsämtern, Agenturen für Arbeit, Trägern der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II (z. B. ARGEn) und Rehabilitationsträgern beauftragt, die Integration von Menschen mit Behinderung in das Erwerbsleben so reibungslos und unkompliziert wie nur möglich zu gestalten.

Ablauf

Bei den meisten Integrationsfachdiensten wird die Kommunikation durch eigene gebärdensprachkompetente Mitarbeiter sichergestellt.
Nähere Informationen über die IFDs in Bayern siehe unter http://www.integrationsfachdienst.de

Integrationsfachdienste werden von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit, Trägern der Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II (z. B. ARGEn) und Rehabilitationsträgern beauftragt, die Integration von Menschen mit Behinderung in das Erwerbsleben so reibungslos und unkompliziert wie nur möglich zu gestalten.